An-, Ab- und Ummeldung der Abfallgefäße

Für jedes bewohnte oder gewerblich genutzte Grundstück muss eine Restmülltonne vom Grundstückseigentümer bei der Abfallwirtschaft im Landratsamt angemeldet werden. Auch eine Biotonne gehört dazu, soweit nicht alles organische Material, das auf dem Grundstück anfällt, hier auch ordnungsgemäß kompostiert wird. Die Stellung einer Papiertonne erfolgt kostenlos.

Anmeldeformulare gibt es bei Ihrer Gemeinde, im Landratsamt oder auf dieser Seit (siehe unten).
Nach der Anmeldung, die Sie uns bitte unterschrieben zusenden oder faxen, wird Ihnen ein Gebührenbescheid zugesendet.

Bei Neuanmeldungen bekommen Sie eine mit Mikrochip (Transponder) ausgerüstete Restmüll, Bio- und Papiertonne kostenlos gestellt und angeliefert. Damit wird die Entleerung Ihrer Tonne registriert und identifiziert (Identsystem), Ihr Restmüll wird jedoch nicht verwogen.

Die Müllgebühren sind halbjährlich jeweils am 01.04. und 01.10. zu zahlen. Bei der Berechnung der Gebühr werden die Entleerungen des Vorjahres zugrunde gelegt. Die Jahresabrechnung bekommen Sie am folgenden Jahresanfang oder bei jeder Änderung. Hier wird die tatsächliche Anzahl der Entleerungen Ihrer Restmülltonne aufgezeigt und verrechnet.

Mit einer Einzugsermächtigung erfolgt die Abbuchung automatisch und Sie müssen sich um nichts mehr kümmern.

An-, Ab- und Ummeldungen können jederzeit erfolgen. Für eine Endabrechnung sind die Anzahl der Entleerungen maßgeblich. Der Betrag wird anteilig auf das laufende Jahr berechnet.

Informationen zu den Tonnen

Die Gebühr für die Restmülltonne setzt sich zusammen aus der Jahresgebühr sowie den Entleerungsgebühren, wobei zehn Entleerungen jährlich mindestens abgerechnet werden.

In der Jahresgebühr sind die Kosten für sämtliche Leistungen der Abfallwirtschaft enthalten (z.B. Sperrmüll, Problemmüll, Grüngut oder Betrieb der Wertstoffhöfe für Nicht-Verpackungswertstoffe).

In der Entleerungsgebühr sind die Kosten für die Entleerung der Tonne (die Anzahl der Entleerungen bestimmen Sie selbst) sowie für die Beseitigung des Restmülls enthalten.

Die Größe der Restmülltonne, die Ihr Haushalt benötigt, hängt von der Zahl der Personen in Ihrem Haushalt ab. 80 l Restmülltonne für max. 5 Personen, 120 l Restmülltonne für max. 8 Personen, 240 l Restmülltonne für max. 16 Personen, 1.100 l Container für max. 73 Personen

Der Abfuhrrhythmus der grauen Tonne ist 14-tägig. Lassen Sie Ihren Restmüll seltener abholen, so können Sie Entleerungsgebühren sparen. Zehn Mindestentleerungen jährlich werden aber in jedem Fall abgerechnet.

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Antrag auf Anmeldung, Abmeldung sowie Änderung von Mülltonnen (pdf, 379 kB)

Müllgemeinschaft

Eigentümer angrenzender Grundstücke können eine Müllgemeinschaft bilden, bei der für das nicht veranlagte Grundstück ab 1. Januar 2022 eine Gebühr von jährlich 80,00 € fällig wird.

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Antrag auf Müllgemeinschaft (pdf, 195 kB)

Einzugsermächtigung SEPA-Lastschriftmandat

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Einzugsermächtigung im SEPA-Lastschriftverfahren (pdf, 57 kB)

Zusatzmüllsäcke

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Verkaufsstellen für Zusatzmüllsäcke (pdf, 32 kB) 

 

 

Wenn Sie nicht alle organischen Abfälle selbst auf Ihrem Grundstück kompostieren, benötigen Sie eine Biotonne (120 l).

Die Biotonne wird von November bis März 14-tägig, von April bis Ende Oktober wöchentlich geleert. Hier können Sie keine Müllgebühren sparen! Nutzen Sie also das bequeme Angebot und verhalten Sie sich umweltbewusst, indem Sie Biomüll konsequent trennen!

Weitere Informationen gibt es in einem Video des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt auf der Plattform Youtube: "Was gehört in die Biotonne"

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Austausch Biotonnendeckel (pdf, 203 kB)

Kosten für die Biotonne

Die Kosten für die Biotonne betragen ab 1. Januar 2022 50,88 € jährlich (unabhängig von der Anzahl der Entleerungen).

Verkaufsstellen von Biomülltüten

Biomülltüten können an den Verkaufsstellen (siehe Dokument zum Download unten) oder an allen Wertstoffhöfen erworben werden. Der Verkaufspreis ist 1,00 Euro für 20 Biomülltüten. Es gibt auch große Biomüllsäcke zu je 0,50 Euro pro Stück, mit denen die gesamte Tonne ausgekleidet werden kann.

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Verkaufsstellen für Biomülltüten (pdf, 30 kB)

Das gehört in die Biomülltonne
  • Gartenabfälle (zum Beispiel Abraum von Beeten, Baumschnitt, Baumrinde, Blumen, Blumenerde, Hecken- und Strauchschnitt, Laub, Nadeln, Pflanzen, Pflanzenteile, Reisig, Moos, Rasen- und Grasschnitt, Unkraut, Wildkraut, Zweige)
  • Heu, Stroh (kleine Mengen)
  • Topfpflanzen (ohne Topf), auch mit Blumenerde
  • Schnittblumen
  • Bioabfall-Sammeltüten/-beutel 
  • Brot- und Backwarenreste
  • Eierschalen
  • Fischreste und -gräten (haushaltsübliche Mengen; gegebenenfalls in Küchenpapier/Küchenkrepp oder Zeitungspapier eingewickelt, kein Hochglanzpapier, zum Beispiel von Zeitschriften, Illustrierten, oder Papier aus Alttapeten)
  • Fleisch- und Wurstreste (haushaltsübliche Mengen; gegebenenfalls in Küchenpapier/Küchenkrepp oder Zeitungspapier eingewickelt, kein Hochglanzpapier, zum Beispiel Zeitschriften, Illustrierten, oder Papier aus Alttapeten)
  • Gemüsereste, Gemüseabfälle (zum Beispiel Kartoffelschalen, Gemüseputzreste und so weiter)
  • Salatreste, Salatabfälle
  • Käsereste, einschließlich Naturrinde
  • Kaffee-Filtertüten, Kaffeesatz
  • Knochen (haushaltsübliche Mengen; gegebenenfalls in Küchenpapier/Küchenkrepp oder Zeitungspapier eingewickelt, kein Hochglanzpapier, zum Beispiel von Zeitschriften, Illustrierten, oder Papier aus Alttapeten)
  • Milchproduktreste
  • Nussschalen
  • Obstreste, Obstschalen (auch von Südfrüchten, Zitrusfrüchten)
  • Speisereste, roh, gekocht, verdorben (haushaltsübliche Mengen; gegebenenfalls in Küchenpapier/Küchenkrepp oder Zeitungspapier eingewickelt, kein Hochglanzpapier zum Beispiel von Zeitschriften, Illustrieren, oder Papier aus Alttapeten)
  • Teebeutel, Teereste
  • Federn
  • Haare
  • Holzwolle, Holzspäne, Sägespäne (nur von unbehandeltem Holz)
Das gehört nicht in die Biotonne:
  • Asche
  • Blumen- und Pflanztöpfe aus Kunststoff (auch zertifiziert biologisch abbaubar oder als kompostierbar gekennzeichnet), Ton, Keramik, Glas, Metall
  • Draht (zum Beispiel Blumenbindedraht)
  • Einweggeschirr und -besteck aus Kunststoff (auch zertifiziert biologisch abbaubar oder als kompostierbar gekennzeichnet)Exkremente von Tieren (zum Beispiel Hundekot)
  • Glas
  • Geschenkband
  • Gummiartikel
  • Holzreste, behandelt (zum Beispiel imprägniert, lackiert, lasiert)
  • Hygieneartikel (Tampons, Binden und so weiter)
  • Kaffeekapseln aus Kunststoff (auch zertifiziert biologisch abbaubar oder als kompostierbar gekennzeichnet), Aluminium
  • Kehricht
  • Keramik, Porzellan
  • Kerzenreste
  • Kleintierstreu, nicht biologisch abbaubar (zum Beispiel mineralische Katzenstreu aus Tonmineralien wie Bentonit und so weiter
  • Kohlepapier
  • Lederreste
  • Medikamente
  • Möbelholz
  • Papier, Pappe, Papierhandtücher, Papiertaschentücher, Servietten
  • Plastiktüten, Trage- und Einkaufstaschen aus Kunststoff (auch zertifiziert biologisch abbaubar oder als kompostierbar gekennzeichnet)
  • Putzlappen und -tücher
  • Rußschadstoffhaltige Abfälle, Problemabfälle
  • Spanplattenholz
  • Staubsaugerbeutel
  • Tapeten
  • Teppichböden
  • Textilien
  • Verbandmaterial
  • Verpackungen, zum Beispiel aus Kunststoff (auch zertifiziert biologisch abbaubar oder als kompostierbar gekennzeichnet), Aluminium, Glas, Metall, Verbundverpackungen
  • Watte, Wattestäbchen
  • Windeln

Insbesondere sind ausgeschlossen sämtliche Kunststoffe, auch kompostierbare oder biologisch abbaubare Kunststoffe. Dies gilt auch für die im Handel erhältlichen kompostierbaren Biomüllbeutel!

In die Gelbe Tonne kommen die restentleerten Verpackungen. Die Entleerung erfolgt im vierwöchentlichen Abstand. Neben den 240-l-Standardgefäßen gibt es 1.100-l-Container u.a. für Großwohnanlagen.

WICHTIG: Die Gelbe Tonne wird von den dualen Systemen gestellt und ist für die Bürgerinnen und Bürger kostenfrei!

Zuständig für alle Fragen rund um die Gelbe Tonne ist die Fa. Knettenbrech + Gurdulic, Tel. 09321 9394-11, E-Mail: Abfuhr-NEA(at)knettenbrech-gurdulic.de

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Was kommt in die Gelbe Tonne und was nicht? (2.6 MB)

Für Papierabfälle steht Ihnen die kostenfreie Altpapiertonne zur Verfügung. Bei größerem Aufkommen ist auch ein 1.100-l-Container erhältlich.

Die Entleerung der Papiertonne erfolgt kostenlos im 4-wöchentlichen Rhythmus.

Kosten für die Papiertonnen

Die Anzahl und das Volumen der kostenfrei zur Verfügung gestellten Papiertonnen orientiert sich am vorgehaltenen Restmüllvolumen:

RestmüllgefäßAnspruch auf gebührenfreie Papiergefäße
80 l/120 leine 240 l-Tonne
240 lzwei 240 l-Tonnen
1.100 lzwei 1.100 l-Container oder acht 240 l-Tonnen

 

Soweit Papierbehältnisse über diesen Anspruch hinaus genutzt werden, fallen folgende Gebühren an:

je 240 l-Tonnemonatlich 1,50 €
je 1.100 l-Containermonatliche Grundgebühr von 3,00 € zzgl. 5,00 € je Entleerungsvorgang

Für Pflegefälle mit Inkontinenz oder Windelkinder gibt es eine Windeltonne für Privathaushalte. Die Größe richtet sich nach Ihrer angemeldeten Restmülltonne (max. 240 l). Haben Sie beispielsweise eine 120 l Restmülltonne, können Sie zwischen einer 80 l und einer 120 l Windeltonne wählen.

Überlegen Sie, ob Sie tatsächlich eine Windeltonne brauchen, denn sie lohnt sich nur, wenn Sie mit 26 Entleerungen Ihrer Restmülltonne im Jahr nicht auskommen. Ein formloser Antrag an die Abfallwirtschaft genügt. Bei einem Pflegefall legen Sie bitte ein ärztliches Attest dazu, für ein Windelkind wird die Kopie der Geburtsurkunde benötigt.

Die Stellung einer Windeltonne ist bei Müllgemeinschaften leider nicht möglich.

Kosten für eine Windeltonne

Die Entleerungsgebühr einer 80 l Windeltonne beträgt ab 1. Januar 2022 3,25 €, für eine 120 l Windeltonne 3,92 € und für eine 240 l Windeltonne 6,14 €. Für die Windeltonne fällt keine Jahresgebühr an. Bei Müllgemeinschaften ist die Stellung einer Windeltonne nicht möglich.