Ermittelte, vorläufig gesicherte und festgelegte Überschwemmungsgebiete

Ermittelte Überschwemmungsgebiete

Die Hochwasserereignisse der vergangenen Jahre haben gezeigt, dass es wichtig ist, aktiv vorzusorgen, um Hochwasserschäden zu minimieren. Eine Voraussetzung dafür ist, die Gebiete zu ermitteln, die bei Hochwasser voraussichtlich überschwemmt werden. Die Wasserwirtschaftsverwaltung hat 1996 ein landesweites Projekt initiiert, in dessen Rahmen nach einheitlichen Methoden die Überschwemmungsgebiete ermittelt werden.

Dafür werden

  • die Gewässer und ihre Talräume beflogen und damit das voraussichtlich überschwemmte Gelände vermessen,
  • die Gewässer selbst vermessen,
  • die Höhe des maßgebenden Hochwassers berechnet und
  • die sich daraus ergebenden Überschwemmungsgebiete in Karten dargestellt.

Grundlage für die Ermittlung des Überschwemmungsgebiets ist das 100-jährliche Hochwasser (HQ 100). Ein 100-jährliches Hochwasser tritt durchschnittlich einmal in hundert Jahren auf. Das bedeutet jedoch nicht, dass nach einem 100-jährlichen Hochwasser bis zum nächsten 100 Jahre vergehen müssen. Da es sich um einen statistischen Wert handelt, kann dieser Abfluss innerhalb von 100 Jahren auch mehrfach auftreten.

Für die oben genannten Gewässer im Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim wurden die Überschwemmungsgebiete berechnet und in den anliegenden Übersichtsplänen dargestellt. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich dabei um die Dokumentation eines natürlichen Zustandes und nicht um eine veränderbare Planung handelt.

Detaillierte Lagepläne im Maßstab = 1:2.500 können im Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim und in jeweils betroffenen Gemeinden eingesehen werden.

Weiter sind alle ermittelten und festgesetzten Überschwemmungsgebiete im Internet unter der Adresse (http://www.bayern.de/lfw/iug) im „Informationsdienst Überschwemmungsgefährdete Gebiete in Bayern“ für die Öffentlichkeit dokumentiert. Dort sind auch weitere Informationen über Überschwemmungsgebiete sowie rechtliche Grundlagen und Hinweise zum Festsetzungsverfahren enthalten.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese Bekanntmachung keine Festsetzung eines Überschwemmungsgebietes nach Art. 61 Bayerisches Wassergesetz (BayWG) darstellt. Diese Bekanntmachung dient der Information der Bevölkerung, auch um eigenverantwortliches Handeln zu ermöglichen.

Die Ausweisung und Festsetzung des Überschwemmungsgebietes erfolgt in einem gesonderten Verfahren. Hier wird nach Vorstellung des ermittelten Überschwemmungsgebietes in den jeweiligen Ratsgremien der betroffenen Städte und Gemeinden eine öffentliche Bekanntmachung und Auslegung erfolgen. Während dieser Auslegungsfrist können dann Bedenken Betroffener vorgebracht werden.

Festgesetzte Überschwemmungsgebiete

(Bek. vom 19.10.2013; LkrABl. Nr. 19/2013)
Verordnung des Landratsamtes Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim über das Überschwemmungsgebiet für die Aisch (Gewässer II. Ordnung) von Fluss-km 73,843 bis 82,220 im Bereich der Gemeinde Illesheim und der Stadt Bad Windsheim (Teil 1) sowie von Fluss-km 59,760 bis 73,843 im Bereich des Marktes Ipsheim, der Gemeinde Dietersheim und der Stadt Neustadt a.d.Aisch, Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim (Teil 2), Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim, vom 25.09.2013

Aisch 2013 Teil 1
Aisch 2013 Teil 2
Verordnung

(Bek. vom 12.11.2008; LkrABl. Nr. 1/2009)
Verordnung des Landratsamtes Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim über das Überschwemmungsgebiet der Aisch bezüglich der Stadt Neustadt a.d.Aisch, der Gemeinden Diespeck und Gutenstetten vom 12.11.2008

Aisch 2008
Verordnung

(Bek. vom 23.07.2007; LkrABl. Nr. 15/2007)
Verordnung des Landratsamtes Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim über das Überschwemmungsgebiet der Aisch von Fluss-km 35,800 bis 47,800 im Bereich des Marktes Uehlfeld, des Marktes Dachsbach und der Gemeinde Gerhardshofen vom 23.07.2007

Aisch 2007
Verordnung

Überschwemmungsgebietsverordnung für das Überschwemmungsgebiet am Albach von Flusskilometer 0,000 bis 1,650 auf dem Gebiet der Gemeinde Wilhelmsdorf im Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim.

Albach 2023 Karte
Albach 2023 Übersicht
Verordnung

Verordnung des Landratsamtes Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim über das Überschwemmungsgebiet für die Mittlere Aurach (Gewässer II. Ordnung) von Fluss-km 16.710 bis 25,400 im Bereich der Marktgemeinde Emskirchen und der Gemeinde Wilhelmsdorf vom 01.03.2010

Mittlere Aurach 2010
Verordnung

(Bek. vom 08.10.2011; LkrABl. Nr. 18/2011)
Verordnung des Landratsamtes Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim über das Überschwemmungsgebiet am Laimbach (Gewässer II. Ordnung) und an der Bibart (Gewässer II. Ordnung) auf dem Gebiet der Marktgemeinde Baudenbach, der Gemeinde Langenfeld, der Stadt Scheinfeld und der Marktgemeinde Markt Bibart vom 16.09.2011

Bibart und Laimbach 2011
Verordnung

(Bek. vom 31.07.2010; LkrABl. Nr. 15/2010)
Verordnung des Landratsamtes Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim über das Überschwemmungsgebiet für den Ehebach (Gewässer II. Ordnung) von Fluss-km 0,100 bis 17,560 und für den Laimbach (Gewässer II. Ordnung) von Fluss-km 0,000 bis 0,660 im Bereich der Gemeinden Markt Sugenheim, Langenfeld, Markt Baudenbach, Gutenstetten und Diespeck vom 06.07.2010

Ehebach und Laimbach 2010
Verordnung
Erläuterung

(Bek. vom 26.09.2009; LkrABl. Nr. 18/2009)
Verordnung des Landratsamtes Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim Überschwemmungsgebiet für die Gollach im Bereich der Stadt Uffenheim, der Gemeinde Gollhofen und der Gemeinde Hemmersheim vom 24.08.2009

Gollach 2009
Verordnung

(Bek. vom 31.10.2006; LkrABl. Nr. 21/2006)
Verordnung des Landratsamtes Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim über das Überschwemmungsgebiet für die Haslach von Fluss-km 0,800 bis 5,580 im Markt Burghaslach vom 31.10.2006

Haslach 2006
Verordnung

(Bek. vom 24.09.2011; LkrABl. Nr. 17/2011)
Verordnung des Landratsamtes Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim über das Überschwemmungsgebiet an der Scheine von Fluss-km 0,700 bis 5,430 auf dem Gebiet der Stadt Scheinfeld vom 01.09.2011

Scheine 2011
Verordnung

(Bek. vom 01.08.2009; LkrABl. Nr. 15/2009)
Verordnung des Landratsamtes Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim Überschwemmungsgebiet für die Zenn bezüglich des Marktes Obernzenn, der Gemeinde Trautskirchen und des Marktes Neuhof a.d.Zenn vom 13.07.2009

Zenn 2009
Verordnung