Ansprechpartner
Jürgen Aumüller
B 106
Telefon: +49 (0)9161 92-1205
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Organisation
Leistungen
- Soziale Wohnraumförderung - Anpassung von Wohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung mehr ...
- Soziale Wohnraumförderung - Förderung Neubau und Zweiterwerb von Eigenwohnraum (ggf. auch Geäudeänderung bzw. Gebäudeerweiterung) mehr ...
- Sozialmietwohnungen; Anzeigen durch Vermieter
Der Vermieter einer geförderten (Sozial-) Mietwohnung unterliegt bestimmten Pflichten, etwa darf er diese nur Wohnungssuchenden überlassen, die von der zuständigen Stelle benannt wurden oder einen Wohnberechtigungsschein vorlegen.
mehr ... - Wohnberechtigungsscheine zum Bezug von öffentlich geförderten Mietwohnungen mehr ...
- Wohnungsbindung bei gefördertem Wohnraum; Beantragung einer Genehmigung für Selbstnutzung, Leerstehenlassen und anderweitige Nutzung Soll ein geförderter Wohnraum selbst genutzt werden, länger als drei Monate unvermietet leer stehen oder zu anderen als Wohnzwecken genutzt werden, müssen Sie hierfür eine Genehmigung beantragen. mehr ...
- Wohnungsbindung bei gefördertem Wohnraum; Vollzug Geförderte (Sozial-)Mietwohnungen unterliegen der Wohnungsbindung. Die zuständigen Behörden stellen die bestimmungsgemäße Nutzung von geförderten Wohnungen sicher. mehr ...