Ansprechpartner
Anne Bierlein
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Leistungen
- Großraum- und Schwertransporte; Beantragung einer Erlaubnis bzw. einer Ausnahmegenehmigung
Für den für Verkehr mit Fahrzeugen, deren Abmessungen, Achslasten oder Gesamtgewichte die gesetzlich allgemein zulässigen Grenzen überschreiten oder deren Bauart dem Führer kein ausreichendes Sichtfeld lässt, ist eine Erlaubnis erforderlich. Ergibt sich die Überschreitung erst aus der Ladung, ist eine Ausnahmegenehmigung erforderlich.
mehr ... - Handwerksbetriebe, Handelsvertreter und Tätige im Sozialen Dienst; Beantragung einer Parkerleichterung Die unteren Straßenverkehrsbehörden, also Landratsämter, kreisfreie Gemeinden und Große Kreisstädte können auf Antrag Handwerksbetrieben, Handelsvertretern und im sozialen Dienst Tätigen unter gewissen Voraussetzungen Parkerleichterungen gewähren. mehr ...
- Lkw-Fahrverbot an Samstagen der Ferienreisezeit; Beantragung einer Ausnahmegenehmigung Bestimmte hochbelastete Autobahn- und Bundesstraßenabschnitte in Deutschland sind an allen Samstagen im Juli und August wegen des starken Reiseverkehrs für Lkw mit einem Gesamtgewicht von über 7,5 t und für Lkw mit Anhänger (ohne Gewichtsgrenze) tagsüber gesperrt. Von dieser Regelung können in bestimmten Fällen Ausnahmen erteilt werden. mehr ...
- Lkw-Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen; Beantragung einer Ausnahmegenehmigung
In Deutschland besteht an allen Sonntagen und an bestimmten Feiertagen ein Fahrverbot für Lkw mit einer Gesamtmasse über 7,5 t und für Lkw mit Anhänger. Bestimmte Transporte, wie z. B. solche von leichtverderblichem Obst und Gemüse oder frischer Milch und frischen Milcherzeugnissen sind gesetzlich von dem Verbot ausgenommen. Darüber hinaus können die Straßenverkehrsbehörden im Einzelfall Ausnahmegenehmigungen für andere, dringende Transporte erteilen.
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