Dienstleistungen
Abfallgefäße (An-/Ab-/Ummeldung)
Ansprechpartner
Marion Schweigert
(Zimmer: B 0014)
Telefon: +49 (0)9161 92-3410Andrea Meier
(Zimmer: B 0015)
Telefon: +49 (0)9161 92-3412Jessica Elger
(Zimmer: B 0015)
Telefon: +49 (0)9161 92-3411
Für jedes bewohnte oder gewerblich genutzte Grundstück müss eine Restmülltonne vom Grundstückseigentümer bei der Abfallwirtschaft im Landratsamt angemeldet werden. Auch eine Biotonne gehört dazu, soweit nicht alles organische Material, das auf dem Grunstück anfällt, hier auch ordnungsgemäß kompostiert wird. Die Stellung einer Papiertonne erfolgt kostenlos.
Anmeldeformulare gibt es bei Ihrer Gemeinde, im Landratsamt oder auf dieser Seit (siehe unten).
Nach der Anmeldung, die Sie uns bitte unterschrieben zusenden oder faxen, wird Ihnen ein Gebührenbescheid zugesendet.
Bei Neuanmeldungen bekommen Sie eine mit Mikrochip (Transponder) ausgerüstete Restmüll, Bio- und Papiertonne kostenlos gestellt und angeliefert. Damit wird die Entleerung Ihrer Tonne registriert und identifiziert (Identsystem), Ihr Restmüll wird jedoch nicht verwogen.
Die Müllgebühren sind halbjährlich jeweils am 01.04. und 01.10. zu zahlen. Bei der Berechnung der Gebühr werden die Entleerungen des Vorjahres zugrunde gelegt. Die Jahresabrechnung bekommen Sie am folgenden Jahresanfang oder bei jeder Änderung. Hier wird die tatsächliche Anzahl der Entleerungen Ihrer Restmülltonne aufgezeigt und verrechnet.
Mit einer Einzugsermächtigung erfolgt die Abbuchung automatisch und Sie müssen sich um nichts mehr kümmern.
An-, Ab- und Ummeldungen können jederzeit erfolgen. Für eine Endabrechnung sind die Anzahl der Entleerungen maßgeblich. Der Betrag wird anteilig auf das laufende Jahr berechnet.