Dienstleistungen
Abwasserentsorgung über Kleinkläranlagen
Ansprechpartner
Reiner Burk
(Zimmer: A 215)
Telefon: +49 (0)9161 92-4202Jochen Hörner
(Zimmer: A 215)
Telefon: +49 (0)9161 92-4207Laura Eberlein
(Zimmer: A 215)
Telefon: +49 (0)9161 92-4203
Anwesen, die nicht an eine zentrale Kläranlage angeschlossen sind, müssen das Abwasser in einer vollbiologischen Kleinkläranlage reinigen. Die Grundstückseigentümer müssen für die Einleitung des gereinigten Abwassers direkt in ein oberirdisches Gewässer oder Versickerung in das Grundwasser dem Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim ein Gutachten eines privaten Sachverständigen in der Wasserwirtschaft vorlegen.
Erfolgt die Einleitung des gereinigten Abwassers in die Kanalisation der Gemeinde, so ist die Entwässerungssatzung der Gemeinde zu beachten.