Dienstleistungen
Gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder; Beantragung der Betreuung
Ansprechpartner
Oliver Göß
(Zimmer: B 022)
Telefon: +49 (0)9161 92-2502Christiane Gotthardt
(Zimmer: B 049)
Telefon: +49 (0)9161 92-2556Erhard Gsänger
(Zimmer: B 048)
Telefon: +49 (0)9161 92-2558Lena Herzog
(Zimmer: B 042)
Telefon: +49 (0)9161 92-2552Anita Albert
(Zimmer: B 041)
Telefon: +49 (0)9161 92-2550Alexander Kornder
(Zimmer: B 044)
Telefon: +49 (0)9161 92-2555Isabell Musch
(Zimmer: B 045)
Telefon: +49 (0)9161 92-2559Philipp Momberg-Hauck
(Zimmer: B 041)
Telefon: +49 (0)9161 92-2561
Mütter, aber auch Väter, die allein für ein Kind unter 6 Jahren zu sorgen haben, können gemeinsam mit dem Kind betreut werden, wenn und solange sie aufgrund ihrer Persönlichkeitsentwicklung Unterstützung bei der Pflege und Erziehung des Kindes benötigen. Eine schwangere Frau kann auch vor der Geburt des Kindes in dieser Wohnform betreut werden. Es soll darauf hingewirkt werden, dass die Mutter oder der Vater eine schulische und berufliche Ausbildung beginnt oder fortführt bzw. eine Berufstätigkeit aufnimmt.
§ 19 Sozialgesetzbuch VIII
Jugendämter bei den Landratsämtern und kreisfreien Städten