Neuigkeiten aus dem Landratsamt
Änderung beim Corona-Schnelltestzentrum des Landratsamtes
Die Änderung der Coronavirus-Testverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit wirkt sich auch auf den Testbetrieb des Coronavirus-Schnelltestzentrums des Landratsamtes – Robert-Bosch-Straße 21, in 91413 Neustadt a.d.Aisch – aus.
Ab sofort gilt für das Coronavirus-Schnelltestzentrum des Landratsamtes, dass dort zukünftig ausschließlich Testungen für Personen durchgeführt werden können, die nach der geänderten Coronavirus-Testverordnung Anspruch auf eine kostenfreie Testung haben. Hierunter fallen beispielsweise Personen, die auf Grund medizinischer Gründe oder auf Grund Schwangerschaft nicht gegen das Coronavirus geimpft werden können, Kinder, die das fünfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben sowie Personen, die einen entsprechenden Testnachweis für einen Besuch im Krankenhaus oder in einem Pflege- bzw. Altenheim benötigen.
Kostenpflichtige Testungen, hierunter fallen vor allem Testungen, für die zukünftig ein Eigenanteil in Höhe von drei Euro anfällt, können im Coronavirus-Schnelltestzentrum des Landratsamtes nicht durchgeführt werden. Für etwaige Testungen stehen die privaten Leistungserbringer mit ihren entsprechenden Testangeboten zur Verfügung. Eine Übersicht privater Testmöglichkeiten im Landkreis ist über https://map.schnelltestportal.de aufrufbar.
Bei Rückfragen steht die Hotline des Corona-Testzentrums des Landratsamtes unter der Rufnummer 09161 92 6060 -
Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr sowie
Montag, Dienstag und Donnerstag von 13.00 bis 16.00 Uhr
- zur Verfügung.