Neuigkeiten aus dem Landratsamt

Aufenthaltserlaubnis und kostenlose Nutzung des NEA Mobil für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine

Informationen der Koordinierungsgruppe Ukraine

Aufenthaltserlaubnis und Registrierung

Ukrainische Kriegsflüchtlinge – ukrainische Staatsangehörige sowie andere Staatsangehörige, die sich zum 24. Februar dieses Jahres rechtmäßig in der Ukraine aufgehalten haben – können nach dem Aufenthaltsgesetz eine Aufenthaltserlaubnis zum vorübergehenden Schutz erhalten. Die Dauer dieser Aufenthaltserlaubnis beträgt zunächst ein Jahr, kann jedoch auf drei Jahre verlängert werden.

Die Aufenthaltserlaubnis ist beim Ausländeramt des Landratsamtes zu beantragen. Hierzu steht unten das entsprechende Antragsformular zur Verfügung. Das Antragsformular gibt es auch in den Gemeinden.

Die Antragsformulare können vorab vollständig ausgefüllt und postalisch an das Landratsamt oder auch elektronisch an auslaenderamt(at)kreis-nea.de gesandt werden.

Nach staatlichen Vorgaben ist es notwendig, dass die geflüchteten Menschen registriert werden. Für Geflüchtete, die sich bereits im Kreisgebiet aufhalten und noch nicht andernorts, beispielsweise in einem ANKER-Zentrum registriert wurden, kann die Registrierung am Ausländeramt des Landratsamtes erfolgen.

Aufgrund des zu erwartenden sehr hohen Aufkommens und um dieses geordnet bewältigen zu können, werden Registrierungen entsprechend terminiert. Die notwendigen Terminvereinbarungen können über auslaenderamt(at)kreis-nea.de vorgenommen werden.

Personen, die ihren Antrag auf Aufenthaltserlaubnis nicht bereits vorab eingesandt haben, werden gebeten diesen möglichst auszudrucken und ausgefüllt zum vereinbarten Registrierungstermin mitzubringen.

Es wird um Verständnis gebeten, dass die erforderlichen Registrierungsvorgänge sicherlich Zeit in Anspruch nehmen werden, weshalb Registrierungen von Personen nicht unmittelbar am Tag der Ankunft gewährleistet werden können. Aufgrund der notwendigen Terminvereinbarungen ist es somit nicht notwendig, dass ukrainischen Kriegsflüchtlinge unmittelbar am Tag ihrer Ankunft persönlich am Landratsamt zur Registrierung vorstellig werden.

Kostenfreie Nutzung des NEA Mobil

Bereits jetzt haben ukrainische Kriegsflüchtlinge die Möglichkeit ÖPNV-Angebote bis auf Weiteres kostenfrei zu nutzen. Auch das Angebot des NEA Mobil soll für ukrainische Kriegsflüchtlinge – so wie die anderen ÖPNV-Angebote – bis auf Weiteres vollständig kostenfrei nutzbar sein.

Damit diese vollständige kostenfreie Nutzung auch mit dem NEA Mobil möglich ist, dessen Fahrpreis sich aus dem regulären VGN-Tarif für das ÖPNV-Angebot und dem Komfortzuschlag zusammensetzt, hat Herr Landrat Weiß entschieden, dass für ukrainische Kriegsflüchtlinge auf die Erhebung des Komfortzuschlages verzichtet wird: „So wie bei anderen ÖPNV-Angeboten momentan auch, sollen die hier ankommenden Menschen die Möglichkeit haben das NEA Mobil ab sofort komplett kostenfrei nutzen zu können. Das NEA Mobil kann für die Menschen hier eine Hilfe und Unterstützung sein, wenn sie mobil sein müssen.“