Neuigkeiten aus dem Landratsamt
Fälle von Geflügelpest im Landkreis
Nachdem sich die Geflügelpest bei Wildvögeln in den letzten Jahren in Deutschland immer mehr ausgebreitet hat, ist das Influenza Virus H5-N1 nun auch im Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim bei mehreren toten Schwänen in Peppenhöchstädt, einem Ortsteil der Marktgemeinde Uehlfeld, nachgewiesen worden. In den letzten Tagen wurden weitere tote Schwäne und Gänse vom Veterinäramt des Landratsamtes Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim in dieser Umgebung geborgen und zur Untersuchung an das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) weitergeleitet. Aufgrund der Auffindesituation und Lokalisation der Fundstelle muss davon ausgegangen werden, dass es sich ebenso um Opfer des Geflügelpesterregers handelt.
Worauf müssen Geflügelhalter nun dringend achten?
Infizierte Wildvögel stellen ein hohes Risiko für die Nutzgeflügelhaltung dar. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um eine Hobbyhaltung mit wenigen Tieren oder um einen großen Betrieb handelt. Die rechtlichen und tiergesundheitlichen Folgen im Falle einer Geflügelpest in einem Hausgeflügelbestand wären dramatisch. Entscheidend ist es daher, die Ansteckung des Hausgeflügels zu verhindern.
Wie lässt sich das Übergreifen der Geflügelpest vom Wildvogel auf die Hausgeflügelbestände vermeiden?
Geflügelpest wird über alle Ausscheidungen der infizierten Wildvögel, insbesondere Schwäne, Gänse, Reiher, Enten und mitunter Störche direkt und indirekt weitergegeben. Damit erklären sich effektive Vorsorgemaßnahmen:
Der direkte Kontakt des Hausgeflügels zu den Wildvögeln muss verhindert werden. Es wird daher dringend empfohlen, die Tiere nicht außerhalb von wasserfest überdachten und vogeldicht umzäunten Stallungen/Ausläufen und Volieren zu halten. Weiterhin muss verhindert werden, dass Ausscheidungen der Wildvögel (indirekt) über Schuhwerk, Einstreu und Tränkwasser in die Geflügelhaltung eingebracht werden. Schuhwechsel, Händedesinfektion, eingeschränkter Besucherverkehr, Wasser nur aus dem Brunnen oder Fernwasser verwenden, Schadnagerbekämpfung, sind einige wichtige Maßnahmen, die zur Vermeidung einer Verschleppung ergriffen werden können.
Wie erfolgt die Meldung verendeter Tiere?
Enger Kontakt zu krankem oder verendetem Geflügel sollte vermieden werden. Tot aufgefundene Enten, Gänse, Störche, Reiher und Schwäne sollten nicht bewegt oder berührt werden. Entsprechend verendete Tiere können dem Veterinäramt Neustadt unter Tel. 09161-92 3503 oder per E-Mail: vetamt@kreis-nea.de unter Angabe des
Fundortes und einer Kontakttelefonnummer, diese dient für Rückfragen, gemeldet werden.
Weitere Informationen
Es ist wichtig, dass alle Geflügelhalter im Landkreis mit der Anzahl der Tiere beim Veterinäramt des Landratsamtes gemeldet sind. Eine Meldung kann formlos, beispielsweise telefonisch erfolgen. Sollten im Hausgeflügelbestand unklare Todesfälle auftreten, so muss dies dem Veterinäramt umgehend mitgeteilt werden. Eine entsprechende Mitteilung kann unter Tel. 09161-92 3503 oder per E-Mail: vetamt@kreis-nea.de vorgenommen werden. Das Veterinäramt leitet bei begründetem Verdacht die Untersuchung der betroffenen Tiere ein. Eine Ansteckung des Menschen mit der derzeitig vorkommenden Geflügelpest ist nach jetzigem Kenntnisstand nicht möglich. Sollte sich die Geflügelpest weiter ausbreiten, müssen anhand einer Gefährdungsbeurteilung für den Landkreis gegebenenfalls weitere Einschränkungen ergriffen werden.
Weitere Informationen gibt das Veterinäramt des Landratsamtes Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim unter der Tel. 09161 92-3503. Des Weiteren sind auf der Internetseite des LGL-Erlangen www.lgl.bayern.de (externer Link) unter dem Stichwort Geflügelpest wertvolle Informationen verfügbar.