Neuigkeiten aus dem Landratsamt

Förderung für Studierende der Humanmedizin

Nächster Bewerbungsschluss: 31. August

Pauline Loscher ist die erste Bewerberin, welche die Förderung des Landkreises für Studierende der Humanmedizin erhält.

In den Jahren 2024 und 2025 vergibt das Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim zwei Förderungen für Studierende der Humanmedizin, um ärztlichen Nachwuchs für die Region zu gewinnen und somit der drohenden Unterversorgung in den ärztlichen Versorgungsgebieten des Landkreises Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim entgegenzuwirken. Das Ziel ist es auch in Zukunft die wohnortnahe medizinische Versorgung im Landkreis Neustadt a.d.Aisch sicherstellen zu können. Pauline Loscher ist die erste Medizinstudentin, welche den Zuschlag für die Förderung erhalten hat. Der nächste Bewerbungsschluss für die Förderung ist Samstag, 31. August 2024.

Bewerben können sich Interessierte am Studiengang Humanmedizin, die aufgrund des Numerus Clausus nicht an einer staatlichen Universität in Deutschland studieren können. Sie werden durch Förderung der Studiengebühren finanziell unterstützt, um an einer privaten Universität in Deutschland oder im europäischen Ausland studieren zu können.
Die Kandidaten sollen eine Begabung für den Arztberuf aufweisen, sich sozial engagieren und sich schon frühzeitig für eine Tätigkeit als Fachärztin oder als Facharzt in den Versorgungsgebieten des Landkreises Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim (Bad Windsheim, Neustadt a.d.Aisch, Scheinfeld oder Uffenheim) entscheiden. Die enge Bindung und Verbundenheit zum Landkreis ist daher eine wichtige Grundlage der Förderung. Beim Auswahlverfahren berücksichtigt werden Bewerbungen von Kandidaten, welche am Auswahlverfahren einer oder mehrerer Hochschulen teilnehmen oder bereits immatrikuliert sind.

Die geförderten Personen verpflichten sich ihre fachärztliche Weiterbildung zu absolvieren sowie anschließend mindestens 5 Jahre (in Vollzeit) im Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim tätig zu sein. Eine Anschlusstätigkeit in Teilzeit von mindestens 50% ist auf Antrag ebenfalls möglich. Die Dauer der Anschlusstätigkeit erhöht sich dann je nach Teilzeitanteil auf bis zu acht Jahre.

Interessenten können sich jeweils zum 31. August 2024, 28. Februar 2025 und 31. August 2025 für die Förderung bewerben. Detaillierte Informationen (Förderrichtlinie, Vertrag und Bewerbungsformular) sind unter www.gesundheitsregion.kreis-nea.de/gesundheitsversorgung/foerdermoeglichkeiten zu finden.

 

Kontakt:
Gesundheitsregionplus , Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim, Konrad-Adenauer-Str. 2, 91413 Neustadt a.d.Aisch, Tel. 09161 92-5312,
wwww.gesundheitsregion.kreis-nea.de, www.andocen.de