Neuigkeiten aus dem Landratsamt
Frist für Sperrmüll
Die Abfallwirtschaft des Landkreises weist darauf hin, dass es nach der geltenden Satzung nur bis Freitag, 15. Dezember 2023 möglich ist, die Abholung von Sperrmüll für das laufende Jahr zu beantragen. Ein für das laufende Jahr beantragter Sperrmüll zählt für 2023, auch wenn die Abholung erst im neuen Jahr erfolgt. Die Beantragung der Direktanlieferung (über AbfallApp, online hier oder 09321 9394-10) ist bis Samstag, 30. Dezember 2023 möglich; bis dahin ist auch der Berechtigungsschein für das laufende Jahr gültig. Bei der Beantragung müssen mindestens drei Tage für Bearbeitung und Postversand eingeplant werden.
Die Verwaltung appelliert an die Bürgerinnen und Bürger, Direktanlieferungen von Sperrmüll nach Möglichkeit nicht erst in den letzten Tagen des Jahres vorzunehmen. Es wird darum gebeten, dazu beizutragen, die urlaubsbedingt mit reduziertem Personal besetzte Energie- und Verwertungsanlage nicht zu überlasten. So kann auch die Entstehung längerer Wartezeiten verhindert werden.