Neuigkeiten aus dem Landratsamt
Geflügelpest
Die Geflügelpest breitet sich aktuell wieder in Deutschland aus. Aufgrund der räumlichen Nähe eines bestätigten Ausbruches der Geflügelpest im Nachbarlandkreis Ansbach fielen Teile der erforderlichen Überwachungszone - Beobachtungsgebiet im Umkreis von 10 km um den betroffenen Betrieb - in das Gebiet des Landkreises Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim. Seitens des Landratsamtes Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim wurde eine entsprechende Allgemeinverfügung zur konkreten Festlegung der Überwachungszone im Landkreis und der darin geltenden Maßnahmen erlassen. Bei den folgenden Untersuchungen wurden keine weiteren Ausbruchsgeschehen festgestellt. Das Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim kann daher die Allgemeinverfügung und damit die Maßnahmen in Egenhausen, Sichelbronn und Wimmelbach (Gemarkung Obernzenn), Dagenbach (Gemarkung Trautskirchen) und Rothenhof (Gemarkung Neuhof a.d. Zenn) ab Mittwoch, 29. Januar 2025 aufheben.
Informationen sowie die vollständige Allgemeinverfügung des Landratsamtes sind hier abrufbar.
Eine vollständige Entwarnung lässt das Ausbruchsgeschehen insbesondere bei Wildvögeln in Deutschland jedoch nicht zu, auch vor dem Hintergrund von Zugbewegungen der Wildvögel. Um das Risiko für seine Haustiere zu senken sollten Maßnahmen ergriffen werden, um den Kontakt zwischen Wild- und Hausgeflügel zu verhindern. Dazu gehört, die Hühnerställe und Gehege ausschließlich mit dort genutzten Schuhen und Schutzkleidung zu betreten, sodass das Virus nicht über Anhaftungen eingeschleppt werden kann. Zu den Maßnahmen im Sinne der Grundbiosicherheit zählt außerdem das Waschen und Desinfizieren von Händen vor Betreten der Geflügelhaltung. Eine Einrichtung zur Desinfektion der Schuhe ist empfehlenswert. Verhindert werden sollte, dass Tränkwasser aus offenen Gewässern oder von Dächern abgeleitet wird, da dies durch Wildvogelkot verschmutzt sein könnte. Auch sollte Futter sicher gelagert, und die Fütterung im Optimalfall in Stallgebäuden durchgeführt werden, um keine Wildvögel anzulocken.
Die Bevölkerung wird gebeten weiterhin aufmerksam zu bleiben, da sich das Infektionsgeschehen schnell ändern kann. Alle Inforamtionen hierzu werden auch immer unter www.kreis-nea.de veröffentlicht.
Fachliche Rückfragen können per E-Mail (vetamt@kreis-nea.de) oder auch telefonisch (09161 92-3503) an das Veterinäramt des Landratsamtes erfolgen.