Neuigkeiten aus dem Landratsamt
Geflügelpest im Nachbarlandkreis Ansbach
Auf Grund der räumlichen Nähe eines bestätigten Ausbruches der Geflügelpest im Nachbarlandkreis Ansbach fallen Teile der erforderlichen Überwachungszone (Beobachtungsgebiet) um den betroffenen Betrieb in das Gebiet des Landkreises Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim. Seitens des Landratsamtes Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim ist eine entsprechende Allgemeinverfügung zur konkreten Festlegung der Überwachungszone im Landkreis und der darin geltenden Maßnahmen erlassen.
Folgende Ortschaften des Landkreises Neustadt a.d. Aisch-Bad Windsheim liegen in der Überwachungszone:
Egenhausen, Sichelbronn und Wimmelbach (Gemarkung Obernzenn)
Dagenbach (Gemarkung Trautskirchen)
Rothenhof (Gemarkung Neuhof a.d. Zenn)
Die ab sofort geltenden Maßnahmen betreffen sowohl private als auch gewerbliche Tierhalter, die Geflügel (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvogel, Wachteln, Enten und Gänse, die in Gefangenschaft aufgezogen und gehalten werden) innerhalb der Überwachungszone halten.
Ausnahmslos gilt eine Anzeigepflicht für Tierhalter; dem Veterinäramt des Landratsamtes sind unverzüglich Zahl der gehaltenen Vögel unter Angabe ihrer Nutzungsart und ihres Standortes und der verendeten gehaltenen Vögel sowie jedwede Änderung anzuzeigen.
Die Maßnahmen beinhalten weiterhin insbesondere, dass gehaltenes Geflügel von freilebenden Vögeln abzusondern und gehaltenes Geflügel in geschlossenen Ställen beziehungsweise unter einer Schutzvorrichtung abgesichert gegen Eintrag von oben und das Eindringen von Wildvögeln zu halten ist. Des Weiteren gilt für Vögel, Fleisch, sonstige Erzeugnisse und tierische Nebenprodukte von Geflügel und Federwild sowie Eier ein Verbringungsverbot. Um eine weitere Ausbreitung zu unterbinden, gelten für die betroffenen Tierhalter strengere Hygiene-, Aufzeichnungs- sowie zusätzliche Eigenüberwachungsmaßnahmen, im Rahmen derer gehaltenes Geflügel täglich auf Veränderungen hinsichtlich einer möglichen Erkrankung zu prüfen ist.
Seitens des Veterinäramtes des Landratsamtes sind stichprobenartige Überprüfungen von Tierhaltern im betroffenen Gebiet durchzuführen, diese sind zu dulden.
Jeder Verdacht der Erkrankung auf Geflügelpest ist unverzüglich dem Veterinäramt des Landratsamtes Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim anzuzeigen.
Informationen sowie die vollständige Allgemeinverfügung des Landratsamtes ist hier abrufbar.
Fachliche Rückfragen oder Meldungen können per E-Mail (vetamt@kreis-nea.de) oder auch telefonisch (09161 923503) an das Veterinäramt des Landratsamtes erfolgen.