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Information, Vermittlung, Prävention

Gerhard Rückel ist als hauptamtlicher Biberberater im Landkreis tätig

Gerhard Rückel ist seit Jahresbeginn als hauptamtlicher Biberberater im Landkreis im Einsatz.

Das Bibermanagement im Landkreis ist seit Jahresbeginn zweigleisig aufgebaut. Zu den ehrenamtlichen Biberberatern kam aufgrund der umfangreichen Aufgaben der hauptamtliche Biberberater Gerhard Rückel. Sein Arbeitsgebiet umfasst unter anderem die Bearbeitung von Bürgeranfragen einschließlich Ortseinsichten, Beratungen zu Präventivmaßnahmen, sowie die Beratung und Unterstützung der gemeindlichen Bauhöfe und der weiterhin tätigen ehrenamtlichen Biberberater. Darüber hinaus gehören zu seinen Aufgaben die Mitwirkung bei der Abwicklung von Schadensfällen, die Mitwirkung bei Entnahmeverfahren, die Einweisung der örtlichen Jäger und falls notwendig das Durchführen von Zugriffsmaßnahmen, sowie die Öffentlichkeitsarbeit.

Wegen der Aufgabenvielfalt ist der Einsatz der ehrenamtlichen Biberberater auch künftig ein wichtiger Bestandteil des Bibermanagements. Wer sich vorstellen kann, sich einzubringen, kann sich an Nina Püschel-Blomenhofer von der unteren Naturschutzbehörde wenden unter Telefon 090161 92-4100 oder per E-Mail an naturschutz@kreis-nea.de. Gerhard Rückel ist erreichbar unter der Telefonnummer 09161 92-4107 beziehungsweise E-Mail biber@kreis-nea.de. Nach europäischem Recht und nach dem Bundesnaturschutzgesetz ist der Biber besonders und streng geschützt, damit ist es grundsätzlich verboten Biber nachzustellen, zu fangen, zu verletzen oder zu töten. Genauso ist es aber auch verboten den Biber zu stören, seine Baue und Dämme zu beschädigen oder zu zerstören. Allerdings führen die Aktivitäten des Bibers an manchen Orten zu Interessenskonflikten wie beispielsweise bei der Nutzung landwirtschaftlicher Flächen, in Fischteichen oder in Regen- und Abwasserkanälen.

Um einen Ausgleich zwischen den Interessen der Betroffenen und des Bibers zu erreichen, wurde durch das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz das Bibermanagement eingeführt. Ziel ist es, schadensbedingte Konflikte möglichst zu verhindern beziehungsweise zu minimieren und einen günstigen Erhaltungszustand des Bibers zu erhalten. Um diesen Ausgleich zu gewährleisten wurden vier Säulen des Bibermanagements durch das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz geschaffen. Dazu zählen die Information und Beratung der Betroffenen durch die Biberberater, die zweite Säule sind präventive Maßnahmen inklusive Fördermöglichkeiten. Hinzu kommen Zugriffsmaßnahmen und Ausgleichszahlungen.

Bei Schäden können sich Betroffene telefonisch, schriftlich oder per E-Mail an den hauptamtlichen Biberberater werden, in der Regel wird der jeweils zuständige Biberberater eine Ortsbesichtigung vornehmen. Entschädigt werden können Schäden wie Fraß- und Vernässungsschäden an landwirtschaftlichen Kulturen, Flurschäden etwa durch Einbrüche, forstwirtschaftliche Schäden oder auch Maschinenschäden in der Landwirtschaft. Nicht ausgeglichen werden sonstige Schäden, darunter fallen beispielsweise Beschädigungen in Privatgärten, Schäden durch Verkehrsunfälle und Schäden, für die eine Versicherung aufkommt, sowie Schäden die der öffentlichen Hand entstanden sind.  Bis zum Ende des Kalenderjahres werden alle eingegangenen Schadensmeldungen beim Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim gesammelt und anschließend über die Regierung von Mittelfranken, dem Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz vorgelegt.