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Kostenlos zur Schule

Landratsamt erstattet auf Antrag Fahrtkosten ab der 11. Klasse

Gymnasiasten, Berufsfachschüler, Fachoberschüler und Berufsoberschüler ab der elften Klasse sowie Berufsschüler (ab der 10. Klasse) erhalten unter bestimmten Voraussetzungen ihre Fahrtkosten zur Schule mit öffentlichen Verkehrsmitteln und Schulbussen zurück. Eine wesentliche Bedingung ist, dass dem Landratsamt der Antrag auf Fahrtkostenrückerstattung für das zurückliegende Schuljahr 2023/2024 bis spätestens 31. Oktober 2024 vorliegt.

Hauptvoraussetzungen
Die Belastungsgrenze für Schülerbeförderungskosten beträgt 320 Euro pro Familie und Schuljahr für ein Schulkind beziehungsweise 490 Euro für mehrere Schulkinder. Beträge, die diese Grenze übersteigen, erstattet das Landratsamt auf Antrag zurück. Bezieht eine Familie für mindestens drei Kinder Kindergeld oder ist im Sozialhilfebezug, entfällt die Belastungsgrenze und die Kosten für Wertmarken und Schulbuskarten werden zurückerstattet.

Vorlagen im Internet
Der Antrag auf Fahrtkostenrückerstattung, der Erfassungsbogen, der Antrag auf Verbundpass und weitere Informationen zur Kostenfreiheit des Schulweges sind auf der Internetseite des Landkreises unter https://www.kreis-nea.de/behoerdenwegweiser-a-z/leistung/schuelerbefoerderung-durchfuehrung oder direkt bei den Schulen erhältlich. Bei Fragen stehen Juliana Knoblich, Roswitha Cesinger und Armin Reuter vom Landratsamt gerne zur Verfügung.

Kontakt:
Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim/ ÖPNV/Schülerbeförderung
Konrad-Adenauer-Str. 1
91413 Neustadt a.d.Aisch
Tel. 09161 92-6204, 92-6203 und 92-6200