Neuigkeiten aus dem Landratsamt
Sportvereine erhalten Zuschüsse
Schützenvereine des Landkreises Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim die Vereinspauschale des Freistaates Bayern beantragen, darüber informiert die Finanzverwaltung des Landratsamtes. Grundlage der Vereins-
förderung nach den Sportförderrichtlinien des Freistaates Bayern ist die Anzahl der Mitglieder, der Kinder und Jugendlichen sowie der Übungsleiterinnen und Übungsleiter im Verein. Der Zuschussantrag muss bis spätestens 1. März 2023 (Ausschlussfrist!) mit den Übungsleiterausweisen beim Landratsamt eingereicht werden. Zudem bezuschusst der Landkreis die Übungsstundenlizenzierter Übungsleiter, an denen mehr als 50 Prozent Jugendliche unter 18 Jahren teilgenommen haben. Die entsprechenden Antragsformulare sind hier bei „Sportförderung“ zu finden.
Weitere Fragen an Finanzverwaltung, Roland Betz, Tel. 09161 92-1202, E-Mail: roland.betz@kreis-nea.de