Neuigkeiten aus dem Landratsamt

Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge

Unterbringung und Pflegeerlaubnis

In der Ukraine leben über 150.000 Kinder, die ohne Eltern aufwachsen und deshalb in Pflegefamilien oder Heimen leben. Viele Kinder sind von den Kriegsgeschehnissen in der Ukraine besonders betroffen. Zahlreiche Organisationen helfen vor Ort unter schwierigsten Bedingungen sowie in Nachbarländern wie Polen und Rumänien mit Nothilfeprogrammen, um die Versorgung aufrecht zu erhalten.

Viele Kinder befinden sich auf der Flucht, auch unbegleitet. Aufgrund der aktuellen Anlässe ist auch für das Kreisgebiet zu erwarten, dass unbegleitete minderjährige Flüchtende ankommen und unterzubringen sind. Für die Aufnahme und Unterbringung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge gelten besondere Voraussetzungen:

Grundsätzlich gilt, dass unbegleitete Minderjährige zunächst durch das Kreisjugendamt in Obhut genommen werden. Im Rahmen dieser vorläufigen Inobhutnahme werden die Kinder bei geeigneten Personen oder in geeigneten Einrichtungen untergebracht und versorgt. Geeignete Personen können beispielsweise Verwandte oder Pflegefamilien sein, geeignete Einrichtungen sind in der Regel sog. "Clearinghäuser", welche auf die Betreuung von unbegleiteten Minderjährigen spezialisiert sind oder bewährte Jugendhilfeeinrichtungen. Diese
Maßnahmen sollen ein stabiles Aufwachsen der jungen Menschen sicherstellen.

Bis zur Inobhutnahme bei begleiteten Minderjährigen – das sind Minderjährige, die in Begleitung eines Erwachsenen, der nicht Elternteil ist, nach Deutschland kommen, beispielsweise wenn diese aus Flüchtlingskorridoren anderen Länder abgeholt werden – durch das Kreisjugendamt gilt zunächst eine achtwöchige Übergangsphase, in der Kinder, die bereits jetzt von Personen aus dem Landkreis aufgenommen wurden, grundsätzlich dort verbleiben können. Für einen Aufenthalt darüber hinaus, sofern es sich nicht um vorgenannte geeignete Personen handelt, ist eine sog. Pflegeerlaubnis notwendig, welche über das Kreisjugendamt
beantragt werden kann.

Sollten engagierte Landkreisbürgerinnen und Landkreisbürger unbegleitete oder begleitete Minderjährige aufgenommen haben beziehungsweise planen aufzunehmen, so werden diese gebeten, sich mit dem Kreisjugendamt über E-Mail an kreisjugendamt(at)kreis-nea.de oder über das Kontaktformular in Verbindung zu setzen, damit alles Weitere geklärt erden kann.

Dies gilt auch in Fällen, in denen ein Kontakt zu den Eltern oder einem Elternteil besteht, der jedoch nicht beim Kind vor Ort ist. Das Kreisjugendamt wird im Bedarfsfall gezielt über die Möglichkeit zu Sachspenden zugunsten betreuter Kinder des Kreisjugendamtes informieren.

Weiterhin können sich Bürgerinnen und Bürger unter den vorgenannten Kontaktmöglichkeiten auch in die "Dolmetscherübersicht" des Kreisjugendamtes mit aufnehmen lassen.