Veröffentlichungen nach Art. 27a BayVwVfG
Zur Umsetzung des Art. 27a Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) werden nachfolgend durch Rechtsvorschrift angeordnete öffentliche oder ortsübliche Bekanntmachungen und zur Einsicht ausliegende Unterlagen (soweit technisch und datenschutzrechtlich möglich) zusätzlich im Internet veröffentlicht.
Allgemeinverfügung zur Verlängerung der Frist für den Ablauf von Gaststättenerlaubnissen
Kontakt
Anne Geißendörfer
Zimmer: A 110
Telefon: 09161921006