Veröffentlichungen nach Art. 27a BayVwVfG

Zur Umsetzung des Art. 27a Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) werden nachfolgend durch Rechtsvorschrift angeordnete öffentliche oder ortsübliche Bekanntmachungen und zur Einsicht ausliegende Unterlagen (soweit technisch und datenschutzrechtlich möglich) zusätzlich im Internet veröffentlicht. 

Allgemeinverfügung: Geflügelpest, Aktenzeichen 32-5650-hö

Vollzug der EU-Tierseuchen-Verordnung (EU) 2016/429, der Verordnung (EU) 2020/687, des Tiergesundheitsgesetzes (TierGesG) und der Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest (Geflügelpest-V); Ausbruch der Geflügelpest im Gebiet des Landkreises Ansbach; Festlegung einer Überwachungszone im Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim

 

Kartenabschnitt zu IV. der Allgemeinverfügung, Kennzeichnung der Überwachungszone

Das Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim erlässt aufgrund der Art. 60 – 71 der VO (EU) 2016/429 i. V. m. Art. 11 – 67 der DelVO (EU) 2020/687 i. V. m. §§ 18 - 33 der Geflügelpest-V folgende Allgemeinverfügung (Dokument zum Download, 749 KB)

Die Allgemeinverfügung wird am Haupteingang des Landratsamtes Neustadt a.d.Aisch-Bad-Windsheim, Konrad-Adenauer-Straße 1, 91413 Neustadt a.d. Aisch, ausgehängt.
Zusätzlich wird sie im Kreisamtsblatt Nr. 1/2025 am 18. Januar 2025 veröffentlicht.
Die Allgemeinverfügung liegt mit Begründung und Rechtsbehelfsbelehrung im Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim, Zimmer-Nr. A 126 aus. Sie kann während der Allgemeinen Dienstzeiten eingesehen werden.