Veröffentlichungen nach Art. 27a BayVwVfG
Zur Umsetzung des Art. 27a Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) werden nachfolgend durch Rechtsvorschrift angeordnete öffentliche oder ortsübliche Bekanntmachungen und zur Einsicht ausliegende Unterlagen (soweit technisch und datenschutzrechtlich möglich) zusätzlich im Internet veröffentlicht.
Allgemeinverfügung: Geflügelpest, Aktenzeichen 32-5650-hö
Das Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim erlässt aufgrund der Art. 60 – 71 der VO (EU) 2016/429 i. V. m. Art. 11 – 67 der DelVO (EU) 2020/687 i. V. m. §§ 18 - 33 der Geflügelpest-V folgende Allgemeinverfügung (Dokument zum Download, 749 KB)
Die Allgemeinverfügung wird am Haupteingang des Landratsamtes Neustadt a.d.Aisch-Bad-Windsheim, Konrad-Adenauer-Straße 1, 91413 Neustadt a.d. Aisch, ausgehängt.
Zusätzlich wird sie im Kreisamtsblatt Nr. 1/2025 am 18. Januar 2025 veröffentlicht.
Die Allgemeinverfügung liegt mit Begründung und Rechtsbehelfsbelehrung im Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim, Zimmer-Nr. A 126 aus. Sie kann während der Allgemeinen Dienstzeiten eingesehen werden.