Soziale Dienste
Engagiert. Kind zentriert. Kompetent. Der Fachbereich Soziale Dienste berät, unterstützt und begleitet Kinder, Jugendliche und Familien sowie junge Volljährige, beispielsweise in den Themenbereichen Erziehung, Trennung und Scheidung, Kinderschutz, Krisenintervention, Schule und Beruf.
- Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge
- Beratung bei Trennung und Scheidung
- Familiengerichtshilfe
Stellungnahmen zur Regelung des Sorgerechts und des Rechts zum persönlichen Umgang bei Ehescheidungen und bei Getrenntleben der Eltern, Stellungnahme zu Anträgen auf Befreiung vom Erfordernis der Ehemündigkeit, familiengerichtliche Maßnahmen zur Sicherung des Kindeswohls - Jugendgerichtshilfe
- Bezirkssozialdienst
- Überprüfung von Hinweisen auf Kindeswohlgefährdung (§ 8a SGB VIII)
z. B. (drohende) lebens- oder entwicklungsgefährdende Vernachlässigung, Kindesmisshandlung, sexueller Missbrauch - Inobhutnahme von Kindern/Jugendlichen bei akuten Krisen oder um eine Kindeswohlgefährdung abzuwehren
- Unterstützung durch Vermittlung von
- ambulanten Hilfemaßnahmen
z. B. soziale Gruppenarbeit, Erziehungsbeistandschaft, sozialpädagogische Familienhilfe, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche - teilstationären Hilfemaßnahmen
z. B. Erziehung in einer Tagesgruppe, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche - vollstationären Hilfemaßnahmen
z. B. Betreuung und Versorgung eines Kindes in einer Notsituation, Bereitschaftspflege, Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform „Wohnen mit Anschluss“, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche - Hilfe für junge Volljährige
- Hilfe nach § 19 SGB VIII in gemeinsamen Wohnformen für Mütter/Vater und Kinder
- ambulanten Hilfemaßnahmen
- Überprüfung von Hinweisen auf Kindeswohlgefährdung (§ 8a SGB VIII)
Leistungen
- Alleinerziehende Eltern; Beratung und Unterstützung bei Ausübung der Personensorge
- Erziehungshilfen und Unterstützungsleistungen für Eltern, Kinder und Jugendliche; Informationen
- Familiengericht; Mitwirkung des Jugendamtes bei gerichtlichen Verfahren
- Gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder; Beantragung der Betreuung
- Heime und betreute Wohnformen für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige; Informationen
- Jugendgerichtshilfe; Mitwirkung in Jugendstrafverfahren
- Jugendhilfe in Strafverfahren; Informationen
- Kinder und Jugendliche; Inobhutnahme
- Kinderbetreuung und -versorgung in einer Notsituation; Beantragung einer Kostenerstattung oder Aufwandsentschädigung
- Partnerschafts-, Trennungs- und Scheidungsberatung
- Seelisch behinderte Kinder, Leistungen für
- Umgangs- und Sorgerecht
- Unbegleitete ausländische Kinder und Jugendliche; Informationen
Abteilung
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