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Behördenwegweiser A-Z

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Schulen; Schulärztliche Beratungen

Eltern und Schulleitung können beim Gesundheitsamt um eine schulärztliche Beratung bitten, wenn bei Schülerinnen und Schülern Probleme detektiert werden, die gesundheitlich bedingt sein könnten oder gesundheitliche Beeinträchtigungen zeitigen könnten. Über die Gesundheitsverwaltung können sich Eltern auch über das Ergebnis der schulärztlichen Untersuchung beraten lassen.

Die Gesundheitsämter werden Eltern und Schule ärztlich beraten. Ggf. werden Unterlagen des behandelnden Arztes angefordert. Im Bedarfsfall werden weitere fachärztliche Maßnahmen bzw. Gesundheitsförderungsangebote empfohlen. Die Gesundheitsverwaltung der Landkreise und kreisfreien Städte berät auch Schulen nach Wunsch bei Fragen zur Schulfähigkeit und altersgemäßem Entwicklungsstand.


Fristen

keine


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