Direkt zur Hauptnavigation springen Direkt zum Inhalt springen
 09161 92 - 0
 poststelle@kreis-nea.de
Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim
Schrift +/-
Zum Hauptinhalt springen
Landratsamt Neustadt a.d. Aisch, Bad WindsheimLandratsamt Neustadt a.d. Aisch, Bad Windsheim
  • Suche
  • Übersicht
    • Landkreis & Politik
    • Amt & Verwaltung
    • Region & Wirtschaft
    • Lebenslagen
    • Corona
    • Ukraine-Hilfe
    • Frankens Mehrregion
    • Digitales Landratsamt
    • Behördenwegweiser A-Z (current)
    • Aktuelles
  • Stellenangebote
  • Mehrregion

Sie sind hier:

  1. Startseite
  2. Behördenwegweiser A-Z

Behördenwegweiser A-Z

Zum Seitenmenü

Staatsangehörigkeit; Beantragung der Entlassung aus der deutschen Staatsangehörigkeit

Deutsche Staatsangehörige können die Entlassung aus der deutschen Staatsangehörigkeit beantragen.

Fremde Staaten können den Erwerb ihrer Staatsangehörigkeit von der zuvor erfolgten Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit ausdrücklich abhängig machen. Deutsche, die in einem solchen Staat die Staatsangehörigkeit erwerben möchten, haben mit der Entlassung die Möglichkeit, ihre deutsche Staatsangehörigkeit vorher aufzugeben.

 

Zum Nachweis der Entlassung aus der deutschen Staatsangehörigkeit wird eine Entlassungsurkunde ausgestellt.


Voraussetzungen

  • Zugesicherter Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit
  • kein Vorliegen von Versagungsgründen


Kosten

Das Verfahren zur Entlassung ist gebührenpflichtig.

Die Gebühr für die Entlassungsurkunde beträgt in der Regel 51,00 EUR für jeden Antragsteller.


Lebenslagen

  • Urkunden
Alle Leistungen
  • Behördenwegweiser
    • Leistungen
    • Abteilungen & Sachgebiete
    • Lebenslagen
    • Organisationsstruktur

  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutz