Staatsangehörigkeit; Beantragung der Entlassung aus der deutschen Staatsangehörigkeit
Deutsche Staatsangehörige können die Entlassung aus der deutschen Staatsangehörigkeit beantragen.
Fremde Staaten können den Erwerb ihrer Staatsangehörigkeit von der zuvor erfolgten Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit ausdrücklich abhängig machen. Deutsche, die in einem solchen Staat die Staatsangehörigkeit erwerben möchten, haben mit der Entlassung die Möglichkeit, ihre deutsche Staatsangehörigkeit vorher aufzugeben.
Zum Nachweis der Entlassung aus der deutschen Staatsangehörigkeit wird eine Entlassungsurkunde ausgestellt.
Voraussetzungen
- Zugesicherter Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit
- kein Vorliegen von Versagungsgründen
Kosten
Das Verfahren zur Entlassung ist gebührenpflichtig.
Die Gebühr für die Entlassungsurkunde beträgt in der Regel 51,00 EUR für jeden Antragsteller.