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Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim
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Zensus 2022

Sitz der Erhebungsstelle des Zensus 2022 für den Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim:
Ansbacher Str. 20 c, 91413 Neustadt a.d.Aisch 

Die Erhebungsstelle kümmert sich u. a. um die Anwerbung, Betreuung, Schulung und Koordination der Erhebungsbeauftragten. Erhebungsbezirke werden gebildet und die Erhebungsbeauftragte dort eingeteilt. Zudem werden von der Erhebungsstelle die Qualität der Erhebungen und der Datenschutz fortlaufend sichergestellt.

Was ist der Zensus 2022 überhaupt?

Wie viele Einwohner hat Deutschland? Wie leben und arbeiten die Menschen? Wo werden neue Schulen gebraucht? Der Zensus 2022 gibt Antworten darauf. Alle zehn Jahre wird dieser in der gesamten Europäischen Union durchgeführt und ist dabei ein wichtiges Fundament für Entscheidungen in Politik, Wissenschaft und Wirtschaft. Der Zensus 2022 umfasst eine bundesweite Zählung sowohl der Bevölkerung als auch der Gebäude und Wohnungen. Die Erhebung wird alle zehn Jahre durch die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder gemeinsam durchgeführt. Aufgrund der Corona‐Pandemie wurde der zunächst für 2021 geplante Zensus in das Jahr 2022 verschoben. Der hierfür vorhergesehene Stichtag ist der 15. Mai 2022.

Wofür ist der Zensus gut?

In Deutschland ist der Zensus 2022 eine registergestützte Bevölkerungszählung, die durch eine Stichprobe ergänzt und mit einer Gebäude‐ und Wohnungszählung kombiniert wird. Ziel ist die Ermittlung der Einwohnerzahlen in Deutschland. Bei der zusätzlich stichprobenartig durchgeführten Personenerhebung, wird eine Aussage darüber gebildet, wie die Menschen in Deutschland leben, wohnen und arbeiten.

Die Notwendigkeit im Zensus liegt darin, dass heutzutage viele Entscheidungen in Bund, Ländern und Gemeinden auf Bevölkerungs- und Wohnungszahlen beruhen. Damit zukünftige Entscheidungen auch weiterhin getroffen werden können, ist es wichtig, verlässliche Basiszahlen für die Planung zu haben und diese dementsprechend zu pflegen. In erster Linie werden hierfür Daten aus Verwaltungsregistern genutzt, sodass die Mehrheit der Bevölkerung keine Auskunft mehr leisten muss.

Wer führt den Zensus 2022 durch?

Der Zensus 2022 ist derzeit das größte Projekt der amtlichen Statistik und wird somit als Gemeinschaftsaufgabe von Bund, Ländern sowie Kommunen wahrgenommen. Statistische Ämter des Bundes und Länder bereiten die Befragung vor und sichern die termingerechte Durchführung sowie die Einhaltung der Qualitätsstandards. Vor Ort erfolgt die Einrichtung der kommunalen Erhebungsstellen, welche die Befragungen koordinieren und zusammen mit ehrenamtlichen Erhebungsbeauftragten durchführen. Erhebungsbeauftragte führen die Befragung durch, indem sie die in der Stichprobe ausgewählten Bürgerinnen und Bürger besuchen. Die Datenerfassung erfolgt dann mit Hilfe eines (Online)Fragebogens. Abweichungen aufgrund der Corona-Pandemie können jedoch auftreten.

Der Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim sucht für die Durchführung des Zensus 2022 interessierte Bürgerinnen und Bürger als Erhebungsbeauftragte (m/w/d). Die detailliert Stellenbeschreibung finden Sie weiter unten.

Wer wird befragt?

Anders als bei einer traditionellen Volkszählung, bei der alle Bürgerinnen und Bürger direkt befragt werden, stützt sich der Zensus auch im Jahr 2022 auf bereits bestehende Verwaltungsregister. In erster Linie liefern die Melderegister der Kommunen die Ausgangsdaten. Um Über‐ und Unterfassung in den Melderegistern zu erkennen, wird in einer Haushaltsbefragung auf Stichprobenbasis ein Teil der Bevölkerung zusätzlich direkt befragt. Für die ausgewählten Haushalte besteht dabei Auskunftspflicht. Bürgerinnen und Bürger, die in Wohnheimen oder Gemeinschaftsunterkünften wohnen, sind über die Melderegister nicht vollständig zu erfassen. Deshalb wird bei allen Bewohnerinnen und Bewohnern in Wohnheimen, wie z.B. in Studierendenwohnheimen, eine Vollerhebung durchgeführt. In Gemeinschaftsunterkünften wie Justizvollzugsanstalten oder Krankenhäusern ist die Einrichtungsleitung stellvertretend auskunftspflichtig.

Für die Gebäude‐ und Wohnungszählung (GWZ) im Zensus 2022 werden alle privaten Eigentümer von Wohnungen oder Gebäuden mit Wohnraum befragt, ebenso gewerblich tätige Mehrfacheigentümer und Verwalter, sowie sonstige Verfügungs‐ und Nutzungsberechtigte von Gebäuden oder Wohnungen.

Wie kann ich davon ausgehen, dass meine Daten sicher sind?

Datenschutz spielt in der heutigen Zeit eine wichtige Rolle, daher müssen Erhebungsbeauftragte, sowie alle Mitarbeiter im Bereich Zensus 2022 eine schriftliche Verschwiegenheitserklärung über die Wahrung des Statistikgeheimnisses und zur Geheimhaltung der Erkenntnisse abgeben. Erhebungsbeauftragte bestätigen die Rechtsmäßigkeit Ihrer Arbeit in Form eines speziellen Dienstausweises.

Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie hier.

Kein Zensus ohne Gesetz

Der Zensus muss als amtliche Statistik viele gesetzliche Vorgaben einhalten. Auf europäischer Ebene verpflichtet eine EU-Verordnung alle Mitgliedstaaten zur Durchführung einer Volks-, Wohnungs- und Gebäudezählung. Die Verordnung beinhaltet unter anderem, dass bestimmte Merkmale von allen EU-Staaten zu erheben sind, um vergleichbare Zahlen für alle Länder zur Verfügung stellen zu können.

Auf nationaler Ebene regelt das Zensusvorbereitungsgesetz den Aufbau der für die Vorbereitung des registergestützten Zensus benötigten Infrastruktur. Im Zensusgesetz ist die Durchführung des Zensus im Jahr 2022 rechtlich festgelegt. Es beinhaltet dabei die Auskunftspflicht der Befragten sowie weitere zu erhebende Merkmale, die über den Pflichtkatalog der EU hinausgehen. Das Gesetz zur Verschiebung des Zensus in das Jahr 2022 ist am 10.12.2020 in Kraft getreten.

Auf Länderebene wird der Zensus durch das Bayerische Statistikgesetz (BayStatG) und durch das Gesetz zu Änderung des Bayerischen Statistikgesetztes geregelt.

Neben den fachlichen und konzeptionellen Rahmenbedingungen für den Zensus, werden in den Zensusgesetzen auch umfangreiche Regelungen erlassen, die den Schutz der Daten der befragten Personen sicherstellen.


Formulare

Erhebungsbeauftragte (m/w/d) (pdf 199 kB)


    Lebenslagen

    • Statistische Erhebungen und Meldepflichten

    Organisation

    • Kommunalwesen
    • Kommunalwesen und besondere soziale Angelegenheiten
    • Abteilung 2 - Kommunale und soziale Angelegenheiten

    Alle Leistungen
    • Behördenwegweiser
      • Leistungen
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      • Lebenslagen
      • Organisationsstruktur

    Kontakt

    • Martin Hundertschuh

      E-Mail: zensus@kreis-nea.de
      Zimmer: Erhebungsstelle
      Telefon: 09161922150

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