Amtsärztliche Gutachten für Beihilfe-Rehaanträge
Für Beihilfe-Rehaanträge kann ein amtsärztliches Gutachten erforderlich sein.
Welche Arten von Rehamaßnahmen gibt es (aus beihilferechtlicher Sicht)?
A. stationäre Rehabilitationsbehandlungen in
- Einrichtungen für Anschlussheilbehandlungen
- Einrichtungen für Suchtbehandlungen
- sonstigen Einrichtungen der medizinischen Rehabilitation
B. Kuren
- ambulante Maßnahmen in Einrichtungen der medizinischen Rehabilitation
- Müttergenesungskuren und Mutter- bzw. Vater-Kind-Kuren
- ambulanten Heilkuren in einem Heilkurgebiet
Wichtige Hinweise:
Vor Bewilligung einer stationären Maßnahme müssen alle ambulanten Maßnahmen am Wohnort ausgeschöpft sein.
Genehmigungspflichtig durch einen Amtsarzt sind nur stationäre Rehamaßnahmen in sonstigen Einrichtungen der medizinischen Rehabilitation sowie alle Kurmaßnahmen (Punkte A 3. und B 1.-3.)
Ablauf/Was muss ich tun?
Wenn Ihr behandelnder Arzt Ihnen zu einer Rehabilitationsmaßnahme rät, wenden Sie sich zunächst an Ihre zuständige Beihilfestelle. Von dieser erhalten Sie ggf. den Auftrag ein amtsärztliches Gutachten einzuholen. Hierfür senden Sie uns alle bereitgestellten Formulare (siehe unter "Formulare") vollständig ausgefüllt und unterschrieben zu (E-Mail, Fax, Post).
Abgefragt werden u.a. relevante Diagnosen, bisher durchgeführte Behandlungen (ambulant, stationär, medikamentös) , welche Zielsetzung mit der Maßnahme angestrebt wird und auch die Angabe über die gewünschte Einrichtung.
Diese Angaben sind Grundlage für die gutachterliche Feststellung, ob eine Behandlung am Wohnort für die Rehabilitationsziele nicht mehr ausreichend ist und ein gleichwertiger Behandlungserfolg durch eine ambulante Rehabilitationsmaßnahme nicht erzielt werden kann. Es wird ebenfalls festgestellt, inwieweit aus medizinischen Gründen eine Begleitperson und bzw. oder für die Anreise bzw. Abreise eine Taxibeförderung notwendig ist.
Sobald alle Unterlagen vollständig vorliegen, werden diese gesichtet und i.d.R. nach Aktenlage die Bescheinigung für die Beihilfestelle erstellt. Gegebenenfalls rufen wir Sie bei Nachfragen persönlich an. Die Bescheinigung für die Beihilfestelle wird direkt an die Beihilfestelle und in Kopie an Sie zusammen mit der Rechnung verschickt.
Nachdem der Beihilfestelle alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, wird der Antrag dort abschließend geprüft. Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, wird die Maßnahme als beihilfefähig anerkannt.
Unterlagen
- Beihilfe Antragsteller (Datenblatt)
- Einwilligungserklärung DSGVO
- Beihilfe auszufüllen vom Haus- oder Facharzt
Kosten
35,00 Euro
Formulare
- Datenerfassung und -verarbeitung - Ärztlicher Dienst
- Beihilfe Fragebogen für Kur/Rehabilitationsmaßnahmen
- Beihilfe - Auszufüllen vom Haus- oder Facharzt
Links
- LfF Nebenleistungen: Beihilfe (externer Link)
„Information zur Beihilfegewährung für Rehabilitationsbehandlungen; Ambulante Rehabilitationsbehandlungen“ sowie „Information zur Beihilfegewährung für Rehabilitationsbehandlungen; Stationäre Rehabilitationsbehandlungen“ - Klinik-Standorte der Deutschen Rentenversicherung: DRV Reha-Kliniken (externer Link)
- Rehaklinik suchen | Rehakliniken (externer Link)
- REHASUCHE | Rehakliniken finden | DAS REHAPORTAL (externer Link)
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