Denkmalschutz
Bautechnische Stellungnahmen zum Vollzug des Denkmalschutzgesetzes (DSchG). Mitwirkung bei Zuschussverfahren zur Förderung der Denkmalpflege.
- Bautechnische Stellungnahmen zu Erlaubnisverfahren nach Art. 6 DSchG.
- Überprüfung der erlaubniskonformen Ausführung bei Maßnahmen an Denkmälern
- Festlegung erforderlicher Maßnahmen bei denkmalschutzrechtlichen Eingriffen.
- Organisation der Sprechtage des Bayer. Landesamtes für Denkmalpflege; Führung der Sprechtags-Protokolle.
- Baufachliche Prüfung von Förderantragen für Maßnahmen der Denkmalpflege; Überprüfung des Vorliegens der Auszahlungsvoraussetzungen, Baufachliche Prüfung der Verwendungsnachweise
Leistungen
Abteilung
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