Wohnraumförderung/Sozialer Wohnungsbau
Unter bestimmten Voraussetzungen erhalten Privatpersonen befristet zinsverbilligte Darlehen (Bayerische Wohnungsbauprogramm inkl. Kinderzuschuss und Bayerische Zinsverbilligungsprogramm) für den Neubau, Ersterwerb und Zweiterwerb von Eigenwohnraum (ggf. auch Gebäudeänderung bzw. Gebäudeerweiterung).
Der Freistaat Bayern gewährt unter bestimmten Voraussetzungen an Privatpersonen befristet zinsverbilligte Darlehen (Bayerische Wohnungsbauprogramm inkl. Kinderzuschuss und Bayerische Zinsverbilligungsprogramm) für den Neubau, Ersterwerb und Zweiterwerb von Eigenwohnraum (ggf. auch Gebäudeänderung bzw. Gebäudeerweiterung).
Unabhängig davon bietet der Freistaat Bayern (ebenfalls unter bestimmten Voraussetzungen) Haushalten mit schwerbehinderten Haushaltsangehörigen ein leistungsfreies Baudarlehen für notwendige Umbaumaßnahmen an.
Das Landratsamt als zuständige Bewilligungsstelle berät hier individuell über die Fördervoraussetzungen und die Fördermöglichkeiten.
Leistungen
- Mietwohnung; Beantragung einer Zusatzförderung
- Mietwohnungen für Menschen mit Behinderung; Beantragung einer Förderung für die Anpassung
- Soziale Wohnraumförderung - Anpassung von Wohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung
- Soziale Wohnraumförderung - Förderung Neubau und Zweiterwerb von Eigenwohnraum (ggf. auch Geäudeänderung bzw. Gebäudeerweiterung)
- Sozialmietwohnungen; Anzeigen durch Vermieter
- Sozialmietwohnungen; Informationen
- Wohnberechtigungsscheine zum Bezug von öffentlich geförderten Mietwohnungen
- Wohnungsbindung bei gefördertem Wohnraum; Anforderung einer Bestätigung
- Wohnungsbindung bei gefördertem Wohnraum; Beantragung der Entlassung aus Belegungsbindungen
- Wohnungsbindung bei gefördertem Wohnraum; Beantragung einer Genehmigung für Selbstnutzung, Leerstehenlassen und anderweitige Nutzung
- Wohnungsbindung bei gefördertem Wohnraum; Vollzug
Abteilung
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