Leistungen

Soziale Dienste

Die Sozialen Dienste beraten und unterstützen Eltern, Kinder, Jugendliche und junge Volljährige bei Problemen in der Familie, bei Trennung oder Scheidung sowie bei Schwierigkeiten mit der eigenen Lebensgestaltung. Dazu zählen die Themen Erziehung, Kinderbetreuung, Schule, Beruf, finanzielle Angelegenheiten.

  • Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge
  • Beratung bei Trennung und Scheidung
  • Familiengerichtshilfe
    Stellungnahmen zur Regelung des Sorgerechts und des Rechts zum persönlichen Umgang bei Ehescheidungen und bei Getrenntleben der Eltern, Stellungnahme zu Anträgen auf Befreiung vom Erfordernis der Ehemündigkeit, familiengerichtliche Maßnahmen zur Sicherung des Kindeswohls
  • Jugendgerichtshilfe
  • Bezirkssozialdienst
    • Überprüfung von Hinweisen auf Kindeswohlgefährdung (§ 8a SGB VIII)
      z. B. (drohende) lebens- oder entwicklungsgefährdende Vernachlässigung, Kindesmisshandlung, sexueller Missbrauch
    • Inobhutnahme von Kindern/Jugendlichen bei akuten Krisen oder um eine Kindeswohlgefährdung abzuwehren
    • Unterstützung durch Vermittlung von
      • ambulanten Hilfemaßnahmen
        z. B. soziale Gruppenarbeit, Erziehungsbeistandschaft, sozialpädagogische Familienhilfe, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
      • teilstationären Hilfemaßnahmen
        z. B. Erziehung in einer Tagesgruppe, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
      • vollstationären Hilfemaßnahmen
        z. B. Betreuung und Versorgung eines Kindes in einer Notsituation, Bereitschaftspflege, Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform „Wohnen mit Anschluss“, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
      • Hilfe für junge Volljährige
      • Hilfe nach § 19 SGB VIII in gemeinsamen Wohnformen für Mütter/Vater und Kinder

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