Kreiskämmerei
Den Landkreisen allgemein obliegt eine Vielzahl von Aufgaben, sowohl im staatlichen, wie im kommunalen Bereich, die in der Regel alle mit Finanzmitteln und damit mit Geld verbunden sind. Überwiegend handelt es sich um gesetzlich zugewiesene Aufgaben mit ständig steigenden Folgelasten. Es bleibt deshalb nur eine begrenzte freie Finanzspanne zur Bestreitung einmaliger und vermögenswirksamer Ausgaben.
Es ist folglich ein sorgfältiges wirtschaftliches Handeln notwendig, um die finanziellen Grundlagen zur Erfüllung der Pflichtaufgaben, wie z.B. Sozialhilfe, Jugendhilfe, Schulen, Kliniken, sichern zu können.
Es ist vorrangige Aufgabe der Kreiskämmerei dafür zur zu sorgen, dass die Geldmittel des Landkreises, die sich ja in erster Linie aus Steuergeldern zusammensetzen, wirtschaftlich und mit möglichst großer Effektivität eingesetzt werden.
Um eine geordnete Finanzwirtschaft zu realisieren, ist eine der wichtigsten Maßnahmen die Aufstellung und Ausführung des jährlichen Haushaltsplanes, die Rechnungslegung, die Erstellung der Finanzplanung und die zentrale Anordnung aller Geldbewegungen. Weiterhin gehört zu den Aufgaben und Tätigkeiten die Verwaltung der Schulen unter der Sachaufwandsträgerschaft des Landkreises (weiterführende, berufliche und Förderschulen) einschließlich der Genehmigung von Gastschulverhältnissen, die Verwaltung der landkreiseigenen Grundstücke und Gebäude, die Kreditwirtschaft, die Abwicklung der Zuwendungsverfahren für alle Baumaßnahmen, wie z.B. im Schul- und Straßenbau.
Der Landkreis vergibt als sog. freiwillige Leistungen Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen an Vereine, Kirchen und Privatpersonen in den Bereichen Denkmalschutz, Jugend- und Sportförderung und Heimat- und Kulturpflege. Auch diese Aufgaben werden in der Kreiskämmerei abgewickelt.
Leistungen
- Gastschulwesen
- Grundstücksangelegenheiten der Kommune; Informationen
- Haushaltsplan und Haushaltssatzung; Kommunen
- Kreisumlage; Erhebung
- Liegenschaftsverwaltung der Kommune; Informationen
- Schulsport-Wettbewerbe; Organisation
- Soziale Wohnraumförderung - Anpassung von Wohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung
- Soziale Wohnraumförderung - Förderung Neubau und Zweiterwerb von Eigenwohnraum (ggf. auch Geäudeänderung bzw. Gebäudeerweiterung)
- Sportstätte des Landkreises oder der kreisfreien Stadt; Beantragung einer Erlaubnis für die Nutzung
- Sportverein; Beantragung einer Förderung für den Sportbetrieb (Vereinspauschale)
- Versicherung; Abschluss durch die Kommune
- Verwaltungskosten; Kostenerhebung in der Kommune
- Wohnberechtigungsscheine zum Bezug von öffentlich geförderten Mietwohnungen
- Zuschüsse des Landkreises; Beantragung
Abteilung
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