Aktuelle Corona-Regelungen

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Corona-Impf- und Testzentren des Landkreises

Der Impfbetrieb im Impfzentrum in Baudenbach sowie in der Impfstation in Bad Windsheim wurde zum Jahresende 2022 eingestellt. Ab 2023 werden Corona-Schutzimpfungen in Arztpraxen und Apotheken angeboten. 

Der Testbetrieb in den Testzentren des Landkreises wurde zum 28. Februar 2023 eingestellt. 

Tests werden noch in verschiedenen Apotheken angeboten und im Rahmen der Behandlung in Arztpraxen durchgeführt. 

Maskenpflicht und Testnachweise

Seit 1. März 2023 ist die 17. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung aufgehoben. Die FFP2-Maskenpflicht gilt nur noch in wenigen Bereichen

  • für Besucherinnen und Besucher in Krankehäuser und Pflegeeinrichtungen
  • für Patientinnen und Patienten sowie Besucher in Arztpraxen, Tageskliniken und weiteren Einrichtungen

Für Patientinnen und Patienten sowie Besucherinnen und Besucher von Alten- und Pflegeheimen sowie Kliniken entfällt die Pflicht zur Vorlage eines Testnachweises. 

Was tun bei einem positiven Test

Positiv Getestete unterliegen keiner Isolationspflicht mehr, allerdings wird die freiwillige Selbstisolation empfohlen, auch sollten unnötige Kontakte zu anderen Personen vermieden werden. Eine  staatliche Entschädigung ist nicht vorgesehen. Auf den Besuch öffentlicher Veranstaltungen sollte verzichtet werden. 

Beim Auftreten von Symptomen wird empfohlen, den Hausarzt zu kontaktieren. Auch wird Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern nahegelegt, ihren Arbeitgeber zu kontaktieren.  Weitere Details sind beim Bayerischen Gesundheitsministerium  hier zu finden.