Ziele und Aufgaben

Das Ziel der PSAG ist die Verbesserung der örtlichen Versorgung von Menschen mit einer psychischen Erkrankung sowie die Verstärkung der Zusammenarbeit der Versorgungseinrichtungen.

Die Aufgaben umfassen laut der PSAG-Geschäftsordnung vom 27. November 2019:

  • Ermittlung und Formulierung aktueller Bedarfe im Bereich der psychosozialen Versorgung im Landkreis.
  • Anregung von und Mitwirkung bei sozialpolitischen Initiativen, u.a. auch Unterstützung der Anti-Stigma-Bewegung.
  • Sicherstellung der fachlichen Koordination und Steuerung.
  • Vernetzung der an der psychosozialen Versorgung beteiligten Akteure im Landkreis.
  • Durchführung und Organisation regelmäßiger Treffen/Sitzungen zur fachlichen Abstimmung und zum fachlichen Austausch.
  • Initiierung von Arbeitskreisen.
  • Durchführung von Präventionsmaßnahmen und Öffentlichkeitsarbeit.
  • Konzeptprüfung bei Neu- und Erweiterungsanträgen, Bedarfseinschätzung, Erarbeitung von Vorschlägen/Empfehlungen z.H. des Planungs- und Koordinierungsausschusses im Rahmen des Antragsverfahrens des Bezirks Mittelfranken (siehe unten).

Arbeitsgrundlage der PSAG stellen die "Grundsätze zur Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen in Bayern" dar, welche die Leitlinien der Versorgung sowie aktuelle Handlungsbedarfe im Bereich Prävention, Selbsthilfe, Versorgung, Qualitätssicherung sowie Planung, Steuerung und Koordination beschreiben.

Geschichte der PSAG im Landkreis

Ausgangspunkt für die Gründung von Psychosozialen Arbeitsgemeinschaften (PSAG) war der "Zweite Bayerische Landesplan zur Versorgung psychisch Kranker und psychisch Behinderter" des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung von 1990.

Bis Ende 1995 gehörte die Region Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim zur PSAG Westmittelfranken, wobei bereits seit einigen Jahren die Arbeitsgruppe Sucht und Psychiatrie im Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim existierte.

Nachdem im Juni 1995 der Landesverband der Angehörigen psychisch Kranker gegenüber dem Ministerium und Spitzengremien eine Pflichtversorgung im ambulant-komplementären Bereich eingefordert hatte, gewann die Gemeindenähe und Dezentralisierung zunehmend an Bedeutung. Unterstützt wurde diese Bewegung durch die erste Bedarfserhebung in Fachkreisen, die betreutes Wohnen in Verbindung mit Arbeitsmöglichkeiten und Beratungsstellen forderten.

Nachdem die Bezirksverwaltung zunächst keine Notwendigkeit und Dringlichkeit zur Umsetzung des Dezentralisierungsgedankens gesehen hatte, gewann diese Stoßrichtung zunehmend an Bedeutung, sodass der damalige Psychiatrie-Koordinator des Bezirks sich 1996 offen für die Gründung einer PSAG Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim aussprach.

Es folgte ein Rundschreiben der Bezirksverwaltung Ansbach zur "Dezentralisierung der psychiatrischen Versorgung in Bayern; Umsetzung in Mittelfranken". Darin wurde ausdrücklich gefordert, dass in den nächsten zehn Jahren in Mittelfranken entsprechende Psychiatrieeinrichtungen entstehen sollen, um eine gemeindenahe Versorgung der psychisch kranken Patienten besser zu gewährleisten.

Nach diesem Startschuss wurde die PSAG Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim am 15. Januar 1997 im Beisein des Sozialdienstes der Kreisklinik, der Einrichtungen der Diakonie und AWO, des Caritasverbands, des ASB Bad Windsheim sowie niedergelassener Ärzte und Selbsthilfegruppen im Sitzungssaal des Landratsamtes gegründet.

Seit diesem Zeitpunkt arbeitet die PSAG am Aufbau ambulanter, komplementärer Angebote wie das betreute Wohnen, externe Arbeitstherapie- und Zuverdienstarbeitsplätze sowie Tagesstätten. Auch heute noch ist sie ein unverzichtbares Gremium zur koordinierten Planung des regionalen Versorgungssystems für Menschen mit psychischer Erkrankung und/oder Beeinträchtigung.