Anmietung
Wenn die Behörde selbst nicht über ausreichende Möglichkeiten verfügt, können Grundstücke, Gebäude oder Räume angemietet werden, wenn dies wirtschaftlich ist.
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Wenn die Behörde selbst nicht über ausreichende Möglichkeiten verfügt, können Grundstücke, Gebäude oder Räume angemietet werden, wenn dies wirtschaftlich ist.