Fach- und Rechtsaufsicht
Rechts-und Fachaufsicht ist die von einer staatlichen Behörde gegenüber Kommunen und sonstigen Körperschaften und Anstalten ausgeübte Rechts- und Zweckmäßigkeitskontrolle.
Leistungen
- Antrag auf Übernahme der Kindergartenbeiträge
- Haushalt; Rechtsaufsichtliche Würdigung und Genehmigung des kommunalen Haushalts
- Jagdgenossenschaft; Betreuung und Rechtsaufsicht
- Kommunale Stiftungen; Rechtsaufsicht
- Schulamt; Informationen über Angelegenheiten der rechtlichen Leitung
- Standesamtsaufsicht; Durchführung von Aufsichtsprüfungen
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