Naturschutz, Artenschutz und Landschaftspflege
Natur- und Artenschutz sollen helfen, gefährdete Naturgebiete sowie Tier- und Pflanzenarten zu erhalten. Ziel der Landschaftspflege ist es, durch land- und forstwirtschaftliche Nutzung entstandene Kulturlandschaften weiterzuentwickeln und diese als Lebensraum für unzählige Tier- und Pflanzenarten zu erhalten.
Leistungen
- Bibermanagement
- Fledermausberatung
- Gartenkultur und Landespflege; Beratung bei Gestaltung und Pflege von Gärten und Außenanlagen
- Gartenkultur und Landespflege; Beratung bei Gestaltung und Pflege von kreiseigenen Anlagen
- Gartenkultur und Landespflege; Beratung bei Neu- und Umbau von kreiseigenen und gemeindlichen Anlagen
- Gartenkultur und Landespflege; Betreuung von gartenbaulichen Organisationen
- Klärschlamm; Entsorgung
- Kreisverband für Gartenbau und Landschaftspflege
- Landschaftsbestandteil; Festsetzung
- Landschaftspflege und Naturschutz; Beratung und Betreuung
- Landschaftspflegeverband
- Landschaftsschutzgebiet; Festsetzung
- Natur und Landschaft; Beantragung einer Zuwendung
- Natur und Landschaft; Beantragung eines Eingriffs
- Naturdenkmal; Festsetzung
- Naturgenuss und Erholung; Betreten der freien Natur
- Naturschutz - Gebietsaufteilung
- Naturschutz; Erstellung von Stellungnahmen in Verwaltungsverfahren
- Pflanzenschutz; Allgemeine Hinweise
- Straßen; Durchführung von Grün- und Gehölzpflege
- Streuobstprojekt
- Vertragsnaturschutzprogramm (VNP Offenland); Beantragung einer Zuwendung
- Vertragsnaturschutzprogramm Wald (VNP Wald); Beantragung einer Zuwendung
- Wild lebende Pflanzen; Beantragung einer Genehmigung zur gewerbsmäßigen Entnahme, Be- oder Verarbeitung
- Ökokonto
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