Vergaberechtliche Rahmenbedingungen
Öffentliche Auftraggeber sind bei der Vergabe von Aufträgen an vergaberechtliche Rahmenbedingungen (z. B. den Verdingungsordnungen und dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) gebunden.
Zu den Lebenslagen
Behördenwegweiser A-Z
Öffentliche Auftraggeber sind bei der Vergabe von Aufträgen an vergaberechtliche Rahmenbedingungen (z. B. den Verdingungsordnungen und dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) gebunden.