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Behördenwegweiser A-Z

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Abkochgebot für Trinkwasser

Falls das Trinkwasser mit Keimen verunreinigt ist und nicht die benötigte Qualität aufweist, wird ein sogenanntes Abkochgebot verhängt, um das Wasser aus dem Wasserhahn wieder in üblicher Form unbedenklich verwenden zu können.

Sie werden in diesem Fall umgehend von ihrem zuständigen Wasserversorger in Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt wie folgt informiert.

Abkochgebot!

Das Trinkwasser im Bereich XXX
weist bakterielle Verunreinigungen auf. Befolgen Sie unbedingt die folgenden Anweisungen des Gesundheitsamtes:

  • Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht
  • Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
  • Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser
  • Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere ZWecke ohne Einschränkungen nutzen.

 


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