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Behördenwegweiser A-Z

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Abwasserentsorgung über Kleinkläranlagen

Anwesen, die nicht an eine zentrale Kläranlage angeschlossen sind, müssen das Abwasser in einer vollbiologischen Kleinkläranlage reinigen. Die Grundstückseigentümer müssen für die Einleitung des gereinigten Abwassers direkt in ein oberirdisches Gewässer oder Versickerung in das Grundwasser dem Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim ein Gutachten eines privaten Sachverständigen in der Wasserwirtschaft vorlegen. Für die Übermittlung der Bescheinigungen stehen den Sachverständigen die unten stehenden Online-Services zur Verfügung.

Erfolgt die Einleitung des gereinigten Abwassers in die Kanalisation der Gemeinde, so ist die Entwässerungssatzung der Gemeinde zu beachten.


Online Verfahren

  • Bescheinigung über die Funktionstüchtigkeit einer Kleinkläranlage nach Art. 60 Abs. 1 BayWG (externer Link)
  • Bestätigung der ordnungsgemäßen Errichtung einer Kleinkläranlage nach Art. 61 Abs. 1 BayWG (Protokoll der Bauabnahme) (externer Link)

Lebenslagen

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  • Kläranlagen, Abwässer und Trinkwasser

Organisation

  • Gewässerschutz / Abfallrecht
  • Abteilung 4 - Bau und Umwelt

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Kontakt

  • Jochen Hörner

    Telefon: 09161924207

  • Eva Weiß

    Telefon: 09161924202

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