Kindertagespflege; Informationen
Die Kindertagespflege ist die familienähnlichste Form der Kindertagesbetreuung für Kleinkinder, aber auch für Kindergarten- und Schulkinder, bei der individuelle Bedürfnisse besonders gut berücksichtigt werden können. Die Betreuung erfolgt durch eine feste Bezugsperson (Tagespflegeperson) in deren Haushalt, im Haushalt der Eltern des Kindes oder in anderen geeigneten Räumen.
Eine besondere Form der Tagespflege ist die sogenannte Großtagespflege. In deren Rahmen können bis zu 10 Kinder gleichzeitig von bis zu drei Tagespflegepersonen gemeinsam betreut werden. Ab dem neunten Kind in der Großtagespflege muss einer der tätigen Tagespflegepersonen die Qualifikation einer pädagogischen Fachkraft haben. Die hohe Flexibilität der Tagespflege ermöglicht, kurzzeitigem wie auch längerfristigem Betreuungsbedarf gerecht zu werden. Das individuelle Eingehen auf die Kinder, ähnlich wie in der Familie, eine geringe Kinderzahl und die meist wohnortnahe Versorgung sind Vorteile, die viele Eltern schätzen. Die Vermittlung erfolgt über das örtliche Jugendamt oder Tagespflegevereine. Personen, die Tagespflege ausführen wollen, benötigen eine Pflegeerlaubnis, die sie vom zuständigen Jugendamt auf Antrag erhalten. Die Jugendämter bieten zur Vorbereitung auf die Tätigkeit als Tagespflegeperson Qualifizierungslehrgänge an und sind zuständig für die Auszahlung des Tagepflegeentgelts an die Tagespflegepersonen.
Unter bestimmten Voraussetzungen besteht die Möglichkeit einer Kostenübernahme der Elternbeiträge durch den Träger der wirtschaftlichen Jugendhilfe (Jugendamt).
Formulare
- Antrag zur Förderung Kindertagespflege
- Buchungsbeleg Kindertagespflege
- Konzept Kindertagespflege
- Kindertagespflege
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