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Behördenwegweiser A-Z

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Kraftfahrzeugkennzeichen; Beantragung eines Saisonkennzeichens

Cabrios, Geländewagen, Wohnmobile, Motorräder, auch Oldtimer werden oft nur für einen bestimmten Zeitraum im Jahr im öffentlichen Verkehrsraum bewegt. Wenn dieser Zeitraum in jedem Jahr unverändert z.B. von April bis Oktober beibehalten wird, könnte sich die Zulassung auf ein Saisonkennzeichen empfehlen.

Die Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV bietet die rechtliche Möglichkeit an, Kraftfahrzeuge nur während eines bestimmten Zeitraums im Jahr im öffentlichen Verkehrsraum zu nutzen. Dies kann durch Außerbetriebsetzung und Wiederzulassung geschehen.

Bei alljährlich gleichen Betriebszeiträumen bietet sich jedoch die Möglichkeit der sog. Saisonzulassung an. Der Betriebszeitraum ist nach vollen Monaten auf dem Kennzeichen vermerkt. Die Zulassung kann für mindestens zwei und für höchstens 11 Monate pro Jahr erfolgen. Eine Aufsplittung in mehrere kürzere Zulassungszeiträume pro Jahr ist dabei nicht zulässig.

Einmal so zugelassen, können die Kraftfahrzeuge in jedem Jahr im festgelegten Betriebszeitraum verwendet werden, ohne dass die Zulassungsbehörde erneut aufgesucht werden muss. In den Ruhezeitraum fallende Hauptuntersuchungen können im ersten Monat des nächsten Betriebszeitraums nachgeholt werden. In der restlichen Zeit des Jahres dürfen die Fahrzeuge dürfen nicht im öffentlichen Verkehrsraum bewegt oder abgestellt werden.

Eine internetbasierte Zuteilung eines Saisonkennzeichens ist zur Zeit noch nicht möglich.


Voraussetzungen

Zulassungsfähiges Fahrzeug


Kosten

Bei Fahrzeugen mit allgemeiner Betriebserlaubnis/ EG-Typengenehmigung betragen die Gebühren ab 30,00 EURO.

Wenn Sie ein Wunschkennzeichen wollen, erhöht sich diese Gebühr um 10,20 EURO.

Wenn noch keine Zulassungsbescheinigung ausgestellt ist, fallen zusätzliche Gebühren an.

Die Gebühren erhöhen sich um die Gebühr des Kraftfahrt-Bundesamtes (zwischen 0,60 und 3,80 Euro). Sowie die Gebühren für Dokumentensiegel (je 0,30 Euro) und ggf. Reservierung (2,60 Euro). Die Kennzeichen müssen Sie auf eigene Rechnung selbst bei privaten Anbietern besorgen.


Online Verfahren

    • Online-Terminreservierung in der Kfz-Zulassungsstelle Neustadt a.d.Aisch (externer Link)

Lebenslagen

  • Fahrzeuganmeldung und -abmeldung
  • Rund um das Kennzeichen

Organisation

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