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Behördenwegweiser A-Z

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Wasserbuch; Beantragung der Einsichtnahme oder einer Auskunft

Wenn Sie Informationen zu Wasserrechten benötigen, können Sie die Einsichtnahme in das Wasserbuch oder eine Auskunft aus dem Wasserbuch beantragen.

Das Wasserbuch ist ein amtliches Register ähnlich dem Grundbuch. Hier sind erteilte Erlaubnisse und Bewilligungen sowie Rechte und Befugnisse, Planfeststellungsbeschlüsse und Plangenehmigungen, Wasserschutzgebiete, Risikogebiete und festgesetzte Überschwemmungsgebiete nach § 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) verzeichnet.

Sie können Einsichtnahme in das Wasserbuch im Landratsamt beantragen. 

Der Zugang kann durch Auskunftserteilung, Einsichtnahme vor Ort oder in sonstiger Weise eröffnet werden. Wird eine bestimmte Art des Informationszugangs beantragt, so entspricht die informationspflichtige Stelle diesem Antrag, es sei denn, es ist für sie angemessen, die Information auf andere Art zugänglich zu machen. Soweit die Information bereits auf andere, leicht zugängliche Art zur Verfügung stehen, kann die antragsstellende Person auf diese Art des Informationszugangs verwiesen werden.


Voraussetzungen

Sie müssen die gewünschte Auskunft beschreiben. 

Folgende Informationen können bei der Bereitstellung der Information hilfreich sein:

  • Name und Anschrift des Rechtsinhabers,
  • Name des Gewässers,
  • Lage (z. B. Gemarkung, Flur),
  • Inhalt des Rechtes (z. B. Erdwärmesonden, Einleitung, Entnahme oder Staurecht)

Kosten

Auskünfte aus dem Wasserbuch sind grundsätzlich gebührenfrei.

Sofern Kopien aus den dazugehörigen Wasserbuchakten benötigt werden, wird ein Auslagenersatz erhoben.


Online Verfahren

  • Antrag auf Auskunft aus dem Wasserbuch (externer Link)

Lebenslagen

  • Kläranlagen, Abwässer und Trinkwasser
  • Wasser und Gewässerschutz

Organisation

  • Gewässerschutz / Abfallrecht
  • Abteilung 4 - Bau und Umwelt

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Kontakt

  • Wasserrecht

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