Menschen- und Bürgerrechte
Die Grundrechte stehen allen Menschen unabhängig von der Staatsangehörigkeit zu. Die Meinungsfreiheit, das Recht auf Leben oder der Schutz vor Folter sind nur einige der geltenden Menschen- und Bürgerechte.
Leistungen
- Aufenthaltserlaubnis; Beantragung für den Familiennachzug zu Ausländern
- Bürgerantrag; Einreichung
- Kreistagssitzung; Erstellung einer Niederschrift
- Landratsamt; Beschwerden und Eingaben
- Zwangsheirat; Beratung
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