Abwasserentsorgung über Kleinkläranlagen
Anwesen, die nicht an eine zentrale Kläranlage angeschlossen sind, müssen das Abwasser in einer vollbiologischen Kleinkläranlage reinigen. Die Grundstückseigentümer müssen für die Einleitung des gereinigten Abwassers direkt in ein oberirdisches Gewässer oder Versickerung in das Grundwasser dem Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim ein Gutachten eines privaten Sachverständigen in der Wasserwirtschaft vorlegen.
Erfolgt die Einleitung des gereinigten Abwassers in die Kanalisation der Gemeinde, so ist die Entwässerungssatzung der Gemeinde zu beachten.
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