Amtsärztliche Attestpflicht für Schüler

Häufen sich krankheitsbedingte Schulversäumnisse oder bestehen an der Erkrankung der Schülerin oder Schülers Zweifel, so kann die Schule ein schulärztliches Zeugnis verlangen. 

Laut Bayerischem Erziehungs- und Unterrichtsgesetz (BayEUG) sind Schülerinnen und Schüler zur Teilnahme am Unterricht verpflichtet. In der Bayerischen Schulordnung ist zudem geregelt, dass bei Erkrankungen von mehr als drei Unterrichtstagen oder bei Erkrankungen am Tag eines angekündigten Leistungsnachweises die Schule ein ärztliches Zeugnis (Attest) verlangen kann.

Häufen sich krankheitsbedingte Schulversäumnisse oder bestehen an der Erkrankung Zweifel, so kann die Schule ein schulärztliches Zeugnis verlangen. Hierzu muss sich der Schüler oder die Schülerin beim Gesundheitsamt vorstellen.

Diese Vorstellung beim Schularzt kann durch den Schulleiter einmalig zur allgemeinen Feststellung der Schulbesuchsfähigkeit und Klärung der Fehlzeiten verlangt werden. (siehe auch unter "Vermehrte Fehlzeiten bei Schülern")

Es ist aber auch möglich, dass Schüler aufgefordert werden, bei jedem krankheitsbedingten Fehltag ein schulärztliches Attest vorlegen zu müssen, dann besteht eine sogenannte amtsärztliche Attestpflicht.

Ablauf/Was muss ich tun?

Ihr Kind ist krank und hat von der Schule eine amtsärztliche Attestpflicht auferlegt bekommen?

Bitte senden Sie uns die Aufforderung der Schule zeitnah nach Erhalt zu (Email, Post, Fax). 

Am Erkrankungstag vereinbaren Sie telefonisch bei uns einen Termin.

Vorher muss der Schüler zum Kinderarzt/Hausarzt, welcher den Schüler körperlich untersucht und ggf. ein Attest ausstellt. Mit diesem ärztlichen Attest kommt der Schüler zum vereinbarten Termin zu uns ins Gesundheitsamt. Der Amtsarzt überprüft nun, ob die Angaben auf dem ärztlichen Attest plausibel sind und bescheinigt dies dann im amtsärztlichen Attest, welches Sie zur Vorlage in der Schule erhalten. Ggf. erfolgt eine Rücksprache mit dem behandelnden Arzt (nur mit Schweigepflichtentbindung).


Unterlagen

  • Ärztliches Attest vom Erkrankungstag
  • Personalausweis


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