Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche JugendleiterInnen

Pauschale Aufwandsentschädigung:
Ehrenamtliche Jugendleiterinnen und Jugendleiter haben Anspruch auf eine persönliche Förderung in Form einer pauschalen Aufwandsentschädigung in Höhe von 50 €. Ein Anspruch auf die pauschale Aufwandsentschädigung besteht nur, wenn über einen längeren Zeitraum Angebote in der Jugendarbeit gemacht wurden z. B. regelmäßige Gruppen stunden o. ä. Die Betreuung einer Freizeitmaßnahme im Jahr ist hier leider nicht ausreichend. Hat man im Antragsjahr eine Fortbildung/Schulung im Bereich der Jugendarbeit besucht, kann ein Bonus von 10 € mitbeantragt werden.

Weitere Informationen und Antragsformular unter http://kjr-nea.de/service/jugendleiter/.

 


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