Erstbelehrung für Beschäftigte im Lebensmittelbereich (Gesundheitszeugnis / Hygienebelehrung)
Vor erstmaliger Ausübung einer Tätigkeit im Lebensmittelbereich benötigen Sie eine Belehrung und entsprechende Bescheinigung darüber durch das zuständige Gesundheitsamt oder die vom Gesundheitsamt beauftragten Ärzten.
Belehrungen nach §43 IfSG sind notwendig für Personen, die gewerbsmäßig mit Lebensmitteln (z.B. in Bäckereien, Metzgereien in der Gastronomie usw.) in Berührung kommen.
Hinweis: Bereits seit 2020 bietet das Gesundheitsamt des Landkreises Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim die Erstbelehrung für Beschäftiget im Lebensmittelbereich nur noch online an.
Anmeldung zur Online-Belehrung: Online Terminbuchung
Sie erhalten nach Absolvieren des Online-Kurses Ihre Teilnahmebestätigung als pdf-Datei vom Veranstalter.
Sollten Sie keine entsprechende Technik besitzen oder eine persönliche Belehrung wünschen, kann diese bei den vom Gesundheitsamt beauftragten Ärzten erfolgen. Eine Liste der beauftragten Ärzte finden Sie unter "Formulare"
Zweitschrift
Haben Sie Ihre Belehrung früher durch uns, also im Gesundheitsamt, erhalten und Sie benötigen eine Zweitschrift Ihrer Belehrung nach IfSG § 43: Senden Sie eine E-Mail an Gesundheitsamt@kreis-nea.de mit folgenden Angaben: vollständiger Name, Geburtsdatum, Adresse
Ehrenamtliche Vereinsfeste und ähnliche Veranstaltungen
In Bayern gelten für Vereinsfeste und ähnliche Veranstaltungen gesonderte Regeln – weitere Infos finden sie unter "Formulare"
Fristen
Sie dürfen Tätigkeiten im Bereich der Lebensmittelzubereitung, des Lebensmittelverkaufs oder der Gastronomie erst aufnehmen sobald die Bescheinigung vorliegt. Diese darf zum Zeitpunkt der erstmaligen Aufnahme der Tätigkeit nicht älter als drei Monate sein.
Kosten
- Erstbelehrung: Die Kosten betragen für die Online-Hygienebelehrung 25 Euro.
- Zweitschrift: Die Kopie Ihrer Belehrungsbescheinigung kostet 6,00 €. Hierzu müssen Sie zuerst die Gebühr am Kassenautomat im Landratsamt (Hauptgebäude) begleichen (unter Hygienebelehrung - Zweitschrift). Im Gesundheitsamt erhalten Sie dann gegen Vorlage des Zahlungsbelegs Ihre Zweitschrift.
Formulare
- Liste der Ärzte mit Berechtigung für die Erstbelehrung
- Leitfaden für ehrenamtliche Helfer bei Vereinsfesten
Online Verfahren
Hygienebelehrung im Online-Verfahren (externer Link)
Sie erhalten nach Absolvieren des Online-Kurses Ihre Teilnahmebestätigung als pdf-Datei zum Ausdrucken. Sollten Sie keine entsprechende Technik besitzen oder eine persönliche Belehrung wünschen, kann diese bei den vom Gesundheitsamt beauftragten Ärzten erfolgen. Hierfür kontaktieren Sie uns bitte unter der Rufnummer 09161 92-5305.
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