Fahrzeugregister; Beantragung einer Halterauskunft
Die Zulassungsstelle kann Auskunft über den Halter eines Fahrzeugs und/oder dessen Kfz-Haftpflichtversicherung geben, wenn Rechtsansprüche verfolgt werden sollen, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr stehen. Dies kann zum Beispiel bei einem Verkehrsunfall sein, wenn ein Fahrzeug auf Ihrem Privatparkplatz steht oder wenn Sie ein Fahrzeug beschädigt haben und den Besitzer verständigen möchten. Sie müssen in jedem Fall ein berechtigtes Interesse an der Auskunft haben und dies in einem schriftlichen Antrag begründen. Die Zulassungsstelle entscheidet dann, ob die Auskunft erteilt werden darf.
Kosten
Die Gebühren betragen 5,10 Euro.
Links
- Suche nach der Versicherung des Unfallgegners - GDV Dienstleistungs-GmbH
- Auskunft über eigene Fahrzeuge beim Kraftfahrt-Bundesamt
Lebenslagen
Organisation
- Kfz-Zulassung - Außenstelle Bad Windsheim
- Kfz-Zulassung - Außenstelle Scheinfeld
- Kfz-Zulassung - Außenstelle Uffenheim
- Kfz-Zulassung - Neustadt a.d.Aisch
- Kfz-Zulassungsstelle
- Verkehrswesen
- Abteilung 3 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung
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