Fahrzeugregister; Beantragung einer Halterauskunft

Die Zulassungsstelle kann Auskunft über den Halter eines Fahrzeugs und/oder dessen Kfz-Haftpflichtversicherung geben, wenn Rechtsansprüche verfolgt werden sollen, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr stehen. Dies kann zum Beispiel bei einem Verkehrsunfall sein, wenn ein Fahrzeug auf Ihrem Privatparkplatz steht oder wenn Sie ein Fahrzeug beschädigt haben und den Besitzer verständigen möchten. Sie müssen in jedem Fall ein berechtigtes Interesse an der Auskunft haben und dies in einem schriftlichen Antrag begründen. Die Zulassungsstelle entscheidet dann, ob die Auskunft erteilt werden darf.


Kosten

Die Gebühren betragen 5,10 Euro.


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