Grundwasserentnahmen für öffentliche Wasserversorgungen

Grundwasserentnahmen die der öffentlichen Wasserversorgung dienen sind erlaubnispflichtig. Die wasserrechtliche Gestattung wird hier als „gehobene Erlaubnis“ oder „Bewilligung“ in einem Verfahren mit Beteiligung der Öffentlichkeit erteilt.


Unterlagen

Die für den Wasserrechtsantrag notwendigen Unterlagen können der Verordnung über Pläne und Beilagen im wasserrechtlichen Verfahren (WPBV) entnommen werden.


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