Innergemeinschaftlicher Handel mit bestimmten Tieren und tierischen Erzeugnissen; Beantragung der Zulassung eines Betriebs
Der Handel im europäischen Binnenmarkt mit bestimmten Tieren und bestimmten tierischen Erzeugnissen setzt eine Zulassung der beteiligten Betriebe voraus.
Die Teilnahme am innergemeinschaftlichen Handel mit bestimmten Tieren und tierischen Erzeugnissen setzt eine Zulassung beteiligter Betriebe nach der Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung (BmTierSSchV) voraus. Das Verfahren ist antragsgebunden. Überprüft wird, ob die Einhaltung der einschlägigen tierseuchen-, tiergesundheits- und hygienerechtlichen Anforderungen gewährleistet werden kann. Nutztiere, Nutz- und Zuchtgeflügel einschließlich Eintagsküken, Affen und Halbaffen, sowie eine Vielzahl tierischer Erzeugnisse (z. B. Samen, Embryonen und Eizellen sowie Bruteier) dürfen in andere EU-Mitgliedstaaten nur verbracht werden, wenn die Tiere oder Erzeugnisse aus einem entsprechend zugelassenen Betrieb stammen (z. B. EG Viehhandelsunternehmen für Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen; EG- Händlerställe für Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen; EG- Viehsammelstellen für Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen und Einhufer; Zoos, Wildparks und sonstige Einrichtungen mit Tierhaltung zu wissenschaftlichen oder Versuchszwecken oder zur Erhaltung von Tierarten oder –rassen).
Mit der Zulassung wird dem jeweiligen Betrieb eine für den innergemeinschaftlichen Handelsverkehr zu veröffentlichende Zulassungsnummer zugeteilt.
Voraussetzungen
Nach § 15 der Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung (BmTierSSchV) dürfen Nutztiere, Nutz- und Zuchtgeflügel einschließlich Eintagsküken, Affen und Halbaffen, sowie eine Vielzahl tierischer Erzeugnisse (z. B. Samen, Embryonen und Eizellen sowie Bruteier) in andere EU-Mitgliedstaaten nur verbracht werden, wenn die Tiere oder Erzeugnisse aus einem zugelassenen Betrieb stammen. Für die einzelnen Tiere, Erzeugnisse und Betriebe sind in Anlage 7 der BmTierSSchV die Rechtsnormen der EU aufgeführt, die beachtet werden müssen.
Kosten
Kostenrahmen für Zulassung: zwischen 100,00 und 5.000,00 EUR (nach Verwaltungsaufwand)
Formulare
- Formloser Antrag (mit Unterschrift)
Dieser Assistent unterstützt Sie bei der Erstellung eines formlosen Schreibens, wenn die zuständige Stelle kein Antragsformular zur Verfügung stellt.
- Betriebsspiegel (allgemeine Angaben) gemäß BmTierSSchV
Anlage zum formlosen Zulassungsantrag
Links
- Listen der für den innergemeinschaftlichen Handel mit lebenden Tieren, Samen, Eizellen und Embryonen zugelassenen Betriebe
- Besamungsstationen für den Handelsverkehr mit Samen von Pferden, Rindern, Schweinen, Ziegen und Schafen
- Handelsverkehr mit Geflügel und Bruteiern
- TSIS - TierSeuchenInformationsSystem
Listen des Referats "Tierseuchen − EU-Handel, Internationale Fragen, Krisenzentrum" (Referat 323)