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Kraftfahrzeug; Beantragung einer nationalen Einzelbetriebserlaubnis

Ist bei einem Fahrzeug der Typ noch nicht genehmigt, muss die Betriebserlaubnis bei der Verwaltungsbehörde beantragt werden. Dafür sind das Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr sowie als Nachweis der Verfügungsberechtigung die Rechnung/ein Kaufvertrag vorzulegen.


Kosten

Die Gebühren werden nach Verwaltungsaufwand erhoben.


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