Kraftfahrzeug; Beantragung einer nationalen Einzelbetriebserlaubnis
Ist bei einem Fahrzeug der Typ noch nicht genehmigt, muss die Betriebserlaubnis bei der Verwaltungsbehörde beantragt werden. Dafür sind das Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr sowie als Nachweis der Verfügungsberechtigung die Rechnung/ein Kaufvertrag vorzulegen.
Kosten
Die Gebühren werden nach Verwaltungsaufwand erhoben.
Online Verfahren
Links
- Auskünfte aus Typgenehmigungen
Auskünfte zu gültigen Allgemeinen Betriebserlaubnissen, Informationen zur Allgemeine Betriebserlaubnis für Abbiegeassistenzsysteme, für Elektrokleinstfahrzeuge, NOx-Minderungssysteme mit hoher Minderungsleistung, freiwillige Software-Nachrüstungen für Personenkraftwagen, usw.
- Antrag auf Nachweis der Allgemeinen Betriebserlaubnis für Mopeds und Kleinkrafträder
Das Kraftfahrt-Bundesamt stellt Ihnen den Nachweis über die erteilte Allgemeine Betriebserlaubnis aus für Kleinkrafträder (Mokicks, Mopeds), Fahrräder mit Hilfsmotor, bestimmte Leichtkrafträder oder motorisierte Krankenfahrstühle aus der ehemaligen DDR sowie zulassungsfreie Anhänger der ehemaligen DDR-Produktion.
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