Sozialhilfe; Beantragung von Hilfe zur Gesundheit

Sie können Hilfen zur Gesundheit beantragen.

Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung haben Anspruch auf Leistungen zur Verhütung von Krankheiten sowie auf Leistungen zur Früherkennung von Krankheiten. Werdende Mütter haben Anspruch auf Untersuchungen zur Schwangerenvorsorge im Rahmen der Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft und unabhängig von einer Mitgliedschaft bei einer gesetzlichen Krankenkasse auf Mütterberatung.

Vorsorgemaßnahmen werden auch von der Sozialhilfe oder der Kriegsopferfürsorge im Rahmen der "vorbeugenden Hilfe" gewährt, sofern die allgemeinen Voraussetzungen für die Gewährung von Sozialhilfe oder Kriegsopferfürsorge gegeben sind. Die Sozialhilfe übernimmt auch die Kosten für notwendige Erholungsmaßnahmen.


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